Anna Frölich

Anna Frölich

author

8. März 2024


Die neue Fachkräfteeinwanderung – Ein kurzer Überblick

Die neue Fachkräfteeinwanderung – Ein kurzer Überblick

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung. Oftmals fehlen zeitliche, personelle und finanzielle Mittel, um sich im Wettbewerb um begehrte Fachkräfte zu behaupten.

Fachkräfte sichern aber Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung, Wohlstand und Lebensqualität. Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte für alle Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ein großer Faktor, der insbesondere in der Zukunft einen entscheidenden Einfluss auf den herrschenden Fachkräftemangel haben wird, ist die alternde Gesellschaft in Deutschland. Die Alterung verstärkt als Teil des demografischen Wandels die Engpässe im Fachkräftebereich. Laut aktuellen Vorausberechnungen wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, also Personen zwischen 20 und unter 65 Jahren, bereits im Jahr 2030 um 3,9 Millionen auf einen Bestand von 45,9 Millionen Menschen sinken. Im Jahr 2060 sind dann schon 10,2 Millionen weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter.

Hiergegen versucht nun die Bundesregierung durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit seinen drei Paketen gegenzusteuern und bietet damit Unternehmen in Deutschland vereinfacht dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben und schneller und einfacher ins Inland zu bringen.

Es ist jedoch wichtig, sich über die einzelnen Voraussetzungen und Prozesse für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu informieren, um von den neuen Regelungen optimal profitieren zu können.

Was hat sich seit 18. November 2023 geändert?

Niedrigere Gehaltsgrenzen für Hochqualifizierte

Die Gehaltsgrenzen für die Zuwanderung von Hochqualifizierten, d.h Personen mit Hochschulstudium, aus dem Nicht-EU-Ausland werden gesenkt. Für das Jahr 2024 reicht es, als Berufsanfängerin oder -anfänger oder in einem Engpassberuf 41.041,80 Euro zu verdienen. In anderen Berufen muss man ein jährliches Einkommen von 45.3000 Euro vorweisen, um die Blaue Karte EU zu bekommen. Sie ermöglicht es Akademikerinnen und Akademikern von außerhalb der EU, die einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden haben, mit ihrer Familie hier zu leben.

Einfacher Zugang für IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss

IT-Spezialistinnen und -spezialisten ohne Studienabschluss erhalten eine Blaue Karte EU, wenn sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben. Für sie gilt die niedrigere der oben genannten Gehaltsschwellen.

Mehr Engpassberufe

Neben Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin können künftig auch Fachkräfte in folgenden Berufsgruppen eine Blaue Karte EU mit der niedrigeren Gehaltsgrenze erhalten:

  • Führungskräfte in der Produktion von Waren, im Bau sowie in der Logistik
  • Führungskräfte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Führungskräfte in der Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen
  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Akademische Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
  • Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich

Visumsfreie Einreise mit Blauer Karte EU aus anderem EU-Land

Wer eine Blaue Karte EU aus einem anderen EU-Mitgliedsland hat, kann bis zu 90 Tage ohne Visum zum Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland bleiben. Es ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer schon zwölf Monate mit der Blauen Karte EU in einem anderen EU-Staat gelebt hat, kann ohne Visum nach Deutschland umziehen. Er muss nach der Einreise eine deutsche Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde beantragen.

Erleichterter Familiennachzug

Wenn Angehörige einer Fachkraft mit Blauer Karte EU schon in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben, können sie leichter nach Deutschland einreisen: Die Familie benötigt kein Visum, sondern kann mit dem Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Land hier wohnen. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Wohnung groß genug und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Für Blue-Card Inhaber mit einer Aufenthaltserlaubnis ab dem 1. März 2024 besteht nun endlich die Möglichkeit, Eltern und Schwiegereltern im Wege des Familiennachzugs nachzuholen.

Was ändert sich ab März 2024?

Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung

Wer in einem nicht staatlich reglementierten Beruf zwei Jahre praktische Erfahrung hat, kann in Deutschland arbeiten, ohne dass sein Abschluss hier anerkannt werden muss. Er braucht nur einen Berufs- oder Hochschulabschluss, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist. Die Berufsausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben. Auch ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer kann ausreichen.

Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten

Personen, die nur ein oder zwei Jahre lang den Beruf des Pflegehelfers oder der Pflegeassistentin erlernt haben, können künftig in Deutschland dauerhaft im Gesundheitswesen arbeiten. Bisher war das nur für Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung möglich. Voraussetzung ist eine deutsche Ausbildung zum Pflegehelfer/Pflegeassistenten oder eine ausländische Pflegequalifikation, die in Deutschland anerkannt wurde.

Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Als qualifizierte Fachkraft gibt es künftig weiterhin die Möglichkeit, schon nach Deutschland einzureisen, bevor der Berufsabschluss hier anerkannt wurde. Diese Möglichkeit wird nun erweitert. Fachkraft und Arbeitgeber schließen dafür eine „Anerkennungspartnerschaft“. Voraussetzung ist eine staatlich anerkannte mindestens zweijährige Berufsausbildung im Herkunftsland oder ein Hochschulabschluss. Zusätzlich sind deutsche Sprachkenntnisse notwendig.

Zur Anerkennung von reglementierten Berufen sollte man sich aber auf alle Fälle individuell beraten lassen.

Was ändert sich ab Juni 2024?

Zur Jobsuche mit der Chancenkarte

Die Chancenkarte ermöglicht es Fachkräften aus Drittstaaten, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen. Wenn sie einen Studien- oder Berufsabschluss haben, der einem deutschen Abschluss gleichwertig ist, erhalten sie die Chancenkarte ohne Auflagen. Wenn sie einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen, benötigen sie zudem einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) oder Englischkenntnisse auf Niveau B2. Für ihre Qualifikation, Sprachkenntnisse, Arbeitserfahrung, ihr Alter und ihren Deutschlandbezug sowie das berufliche Potenzial des mitziehenden Partners oder der Partnerin bekommen die Fachkräfte Punkte. Mindestens sechs Punkte sind für die Chancenkarte nötig.

Branchenwechsel – der Maler kann nun endlich als Bäcker arbeiten

Die Überschrift irritiert, stellt aber die Weite des neuen Gesetzes dar. So konnten Fachkräfte, die bereits über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung aus dem Ausland verfügen, bisher nur in diesem Berufsfeld arbeiten. Nunmehr können diese Fachkräfte auch in anderen Branchen tätig werden. Ein Bäcker aus dem Ausland könnte nun auch eine Stelle in der Küche eines gastronomischen Betriebs aufnehmen. Das eröffnet sowohl den Bewerbern als auch den Betrieben neue Möglichkeiten und macht den Arbeitsmarkt durchlässiger.

Mehr Arbeitsaufnahmen aus dem Westbalkan

Die sogenannte „Westbalkanregelung“ wird endlich entfristet. Diese Regelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien den leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Kontingente im Rahmen der Westbalkanregelung, also die Obergrenze für die Arbeitsmarktzustimmungen, werden von 25.000 auf 50.000 erhöht.

Arbeitskräfte vom Westbalkan tragen seit Jahren immer mehr zur Beschäftigung in Deutschland bei. Im März 2016, also mit Inkrafttreten der Westbalkanregelung, gab es in Deutschland noch etwa 219.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit aus Ländern des Westbalkan, davon etwa 31.000 im Baugewerbe. Bis März 2023 stiegen die Zahlen stetig an, es waren 462.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon etwa 87.000 im Baugewerbe.

Die rechtlichen Möglichkeiten der Einwanderung sind mittlerweile groß. Dies führt aber leider auch dazu, dass es für Unternehmen, die nicht tagtäglich ausländische Fachkräfte anwerben und nach Deutschland holen, immer schwieriger wird, den Überblick zu behalten bzw. zu bekommen, für ihre:n Kandidat:in den schnellsten und einfachsten Weg nach Deutschland zu finden.

Aber die Bürokratie ist überschaubar und mit ein wenig Unterstützung durch Migrationsexpert:innen eine Chance, die wir nützen müssen, um unseren Standard halten zu können.

Anna Frölich8. März 2024877 Views   |   0 comments5

Anna Frölich

#migrationsrecht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.