Arbeitsrechthaberei Team

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22. Januar 2024


Krankenversicherung bei Minijob: Alle Infos 2024

Krankenversicherung bei Minijob: Alle Infos 2024

Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten sozialen Sicherungen in Deutschland, doch gerade für Minijobber:innen gelten andere Regeln als für Normalbeschäftigte. Um Fehler zu vermeiden und optimalen Versicherungsschutz genießen zu können, werden Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Konzepte erklärt und häufige Missverständnisse aus dem Weg geräumt.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob wird auch als geringfügige Beschäftigung oder „450€-Job“ bezeichnet. Dies ist jedoch ein wenig irreführend, da die monatliche Obergrenze für einen Minijob schon seit einiger Zeit erhöht wurde und seit Januar 2024 bei 538€ liegt. Um in diesem Rahmen zu bleiben, darf der/die Arbeitnehmer:in bei Mindestlohn maximal 43 Stunden pro Monat beschäftigt sein. Bei höherem Stundenlohn müssen Arbeitnehmer:innen bei einer längeren Beschäftigung also weniger Stunden arbeiten, um innerhalb der Grenze zu bleiben. Dauert die Beschäftigung jedoch maximal 70 Tage im Jahr an, darf die monatliche Vergütung auch weit über der 538€-Grenze liegen.

Versicherungspflicht und Krankenversicherung

Minijobber:innen sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, doch für die Rentenversicherung besteht eine Versicherungspflicht. Von dieser kann sich die Arbeitnehmer:innen jedoch auf Antrag ebenfalls befreien lassen. Da sie also nicht über den Job krankenversichert sind, müssen Sie sich anderweitig krankenversichern. Dabei gibt es zwei Optionen: entweder der/die Minijobber:in versichert sich privat oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Sollte der/die Minijobber:in schon familienversichert oder anderweitig als Arbeitnehmer:in, Student:in, Rentner:in, o.Ä. versichert sein, ändert sich nichts. Dies ist häufig der Fall – Wer sich dennoch freiwillig versichern muss, wird seine Versicherung wohl aus seinem geringen Einkommen aus dem Minijob zahlen müssen.

Familienversicherung

Wie oben erwähnt können Sie mit einem Minijob ohne Probleme in der Familienversicherung bleiben. Allerdings sollten sie darauf achten die 538€ monatlich nicht zu überschreiten, wenn Sie länger als 3 Monate im Jahr beschäftigt sind.

Mehrere Minijobs

Sie können auch mehrere Minijobs gleichzeitig haben, doch dann werden Ihre Verdienste zusammengerechnet. Sollten sie insgesamt über die 538€ monatlich kommen, werden Sie als Arbeitnehmer:in sozialversicherungspflichtig.

Fazit

Ein Minijob kann ein guter Zuverdienst sein und helfen sich noch offene Wünsche zu erfüllen. Dabei müssen Sie jedoch gerade in Bezug auf die Krankenversicherung beachten nicht zu viel zu verdienen, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden. Denn dann könnte es passieren, dass nur wenig von Ihrem hart verdienten Geld übrig bleibt und sich der Extraaufwand nicht lohnt.

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Ja, das geht ohne Probleme. Dabei sollte die Monatsgrenze von 538€ jedoch nicht überschritten werden, da Sie sonst sozialversicherungspflichtig werden.

Muss ich mich bei einem Minijob versichern lassen?

Sie sind bei einem Minijob nicht über Ihren Arbeitgeber versichert. Daher müssen Sie sich anderweitig versichern. Falls sie bereits in einer Familienversicherung, Studentenversicherung, o.Ä. sind müssen Sie allerdings nichts ändern, da dieser Schutz genügt.

Kann ich mich auch privat versichern?

Ja, innerhalb der Einkommensgrenze müssen Sie sich selber versichern. Dabei steht ihnen frei sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Eine private Krankenversicherung könnte allerdings teuer werden und so Ihr Nettogehalt beeinträchtigen.

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