Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung. Es unterstützt Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Seit dem 1. Januar 2023 hat es das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Ein Minijob bietet die Möglichkeit, sich neben dem Bürgergeld etwas hinzuzuverdienen. Dabei handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen von maximal 556 Euro (Stand 2025). Da Minijobs für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei sind, können sie eine attraktive Einkommensquelle darstellen. Allerdings gelten bestimmte Freibeträge, die bestimmen, inwieweit das Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Das Bürgergeld: Wie hoch sind die aktuellen Regelsätze 2025?
Das Bürgergeld stellt sicher, dass Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, finanzielle Unterstützung für ihren Lebensunterhalt erhalten. Die Höhe der Regelsätze hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von der Größe des Haushalts und dem individuellen Bedarf. Im Jahr 2025 bleiben die Regelsätze für das Bürgergeld im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die Regelsätze für verschiedene Personengruppen gestalten sich wie folgt:
- Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare (je Partner): 506 Euro
- Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
- Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro
Welche Kosten werden vom Bürgergeld übernommen? – Leistungen und Mietobergrenzen 2025
Das Bürgergeld deckt verschiedene grundlegende Lebenshaltungskosten ab, um den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Hier eine Übersicht der übernommenen und nicht übernommenen Kosten:
Kostenart | Übernommen? | Hinweise |
---|---|---|
Regelbedarf (Lebenshaltungskosten) | Ja | Deckt Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Telekommunikation, Freizeit usw. ab. Diese Kosten werden vom Bürgergeld übernommen, aber nicht als separate Zahlung. Stattdessen sind diese Ausgaben im Regelbedarf enthalten, den Bürgergeldempfänger monatlich erhalten. |
Miete (Kaltmiete) | Ja | Die Kosten für Unterkunft werden übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach regionalen Richtwerten und der Haushaltsgröße. |
Nebenkosten (z. B. Müllabfuhr, Wasser) | Ja | Angemessene Nebenkosten werden übernommen. |
Heizkosten | Ja | Tatsächliche Heizkosten werden übernommen, solange sie als angemessen gelten. |
Stromkosten | Nein | Sind aus dem Regelbedarf zu decken, sofern es sich nicht um Heizstrom handelt. |
Rundfunkbeitrag (GEZ) | Nein | Eine Befreiung kann beim Beitragsservice beantragt werden. |
Kranken- und Pflegeversicherung | Ja | Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen. Bei privater Versicherung ist ein Zuschuss möglich. |
Mehrbedarfe | Ja | Zusätzliche Leistungen für besondere Lebenssituationen, z. B. für Alleinerziehende, Schwangere oder bei kostenaufwändiger Ernährung. |
Einmalige Leistungen | Ja | Bei Bedarf werden einmalige Leistungen für Erstausstattungen, z. B. für die Wohnung oder bei Schwangerschaft, gewährt. |
Bildung und Teilhabe | Ja | Für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren gibt es Leistungen für Schulbedarf, Nachhilfe, Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. |
Private Versicherungen | Nein | Außer Pflichtversicherungen wie Kfz-Haftpflicht. |
Darlehen oder Schulden | Nein | Nur in Ausnahmefällen als Darlehen über das Jobcenter. |
Zusätzlicher Verdienst beim Bürgergeld: Welche Grenzen gelten?
Bürgergeld-Empfänger dürfen eigenes Einkommen erzielen, allerdings gibt es Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen reduzieren:
Bis 100 Euro monatlich →
Dieses Einkommen bleibt vollständig anrechnungsfrei.
Von 100,01 bis 556 Euro →
20 % des über 100 Euro liegenden Betrags bleiben anrechnungsfrei.
Von 556,01 bis 1000 Euro →
10 % des zusätzlichen Einkommens bleiben anrechnungsfrei.
Ab 1000,01 Euro →
Nur noch 3 % des Einkommens bleiben anrechnungsfrei.
Wie wird ein Minijob auf das Bürgergeld angerechnet?
Ein Minijob kann das Einkommen erhöhen. Allerdings bleibt nicht der gesamte Verdienst anrechnungsfrei. Je nach Höhe des Einkommens gelten unterschiedliche Freibeträge, die bestimmen, welcher Anteil auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Hier ein Rechenbeispiel, wie sich ein Minijob auf das Bürgergeld auswirkt:
Beispielrechnung:
Ein Bürgergeld-Empfänger verdient 556 Euro monatlich in einem Minijob.
- Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei.
- Von den verbleibenden 456 Euro bleiben 20 % (91,20 Euro) anrechnungsfrei.
- Insgesamt werden also 191,20 Euro nicht angerechnet, während 364,80 Euro auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Vor- und Nachteile von Bürgergeld und Minijob
Ein Minijob kann das finanzielle Budget aufbessern, doch er wirkt sich auch auf den Bürgergeldanspruch aus. Dabei gibt es sowohl Vorteile als auch Nachteile, die individuell abgewogen werden müssen.
Hier sind die wichtigsten Vor- und Nachteile von Bürgergeld und Minijob in einer Tabelle zusammengefasst:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
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Muss ein Minijob dem Jobcenter gemeldet werden?
Wer Bürgergeld bezieht und einen Minijob ausübt, muss bestimmte Vorschriften beachten. Dazu gehört auch die Pflicht, das Einkommen dem Jobcenter zu melden. Eine verspätete oder nicht gemeldete Einkommensmeldung kann Konsequenzen haben.
Wie erfolgt die Meldung?
- Die Mitteilung erfolgt schriftlich oder persönlich beim Jobcenter.
- Notwendige Unterlagen sind in der Regel der Arbeitsvertrag und später die Gehaltsabrechnungen.
- Änderungen beim Einkommen müssen ebenfalls zeitnah gemeldet werden.
Was passiert, wenn der Minijob nicht gemeldet wird?
- Rückforderungen:
Das Jobcenter kann zu viel gezahltes Bürgergeld zurückverlangen. - Sanktionen:
Es drohen Leistungskürzungen oder im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen.
Tipps: Das sind Möglichkeiten
Ein Minijob kann eine sinnvolle Ergänzung zum Bürgergeld sein, wenn die Verdienstgrenzen optimal genutzt werden. Mit den richtigen Strategien lässt sich das Einkommen erhöhen, ohne den Anspruch auf Bürgergeld unnötig zu reduzieren.
Hier sind einige Tipps, wie Bürgergeld und Minijob bestmöglich kombiniert werden können:
Freibeträge nutzen:
Bis zu 100 € monatlich bleiben anrechnungsfrei, darüber gelten gestaffelte Freibeträge. Es lohnt sich, das Einkommen so zu planen, dass möglichst viel davon behalten werden kann.
Geringfügige Erhöhung vermeiden:
Ein Verdienst knapp über 556 € führt dazu, dass nur noch 10 % des Überschusses anrechnungsfrei bleiben. Es kann daher sinnvoller sein, unter dieser Grenze zu bleiben oder deutlich mehr zu verdienen.
Mehrere Minijobs kombinieren:
Solange das Gesamteinkommen innerhalb der Freibetragsgrenzen liegt, kann ein zweiter Minijob eine Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern.
Steuerfreibeträge prüfen:
Wer neben dem Minijob noch andere Einkünfte hat, sollte beim Finanzamt prüfen lassen, ob ein Freibetrag eingetragen werden kann, um die Abzüge zu minimieren.
Jobcenter über Änderungen informieren:
Jeder Minijob muss sofort gemeldet werden, um Nachzahlungen oder Sanktionen zu vermeiden. Auch Einkommensänderungen müssen rechtzeitig gemeldet werden.
Auf Weiterbildungsmöglichkeiten achten:
Das Jobcenter bietet verschiedene Förderungen und Qualifizierungen an, um mittelfristig bessere berufliche Perspektiven zu schaffen.
Zusätzliche Sozialleistungen beantragen:
Wer trotz Minijob und Bürgergeld finanzielle Engpässe hat, kann prüfen, ob Wohngeld oder andere Zuschüsse in Frage kommen.
Fazit : bürgergeld und minijob
Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt und übernimmt neben dem Regelbedarf auch angemessene Wohn- und Heizkosten. Ein Minijob kann eine sinnvolle Ergänzung sein, da ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleibt. Allerdings muss das Einkommen dem Jobcenter gemeldet werden, und zu hohe Verdienste können den Bürgergeldanspruch verringern. Ein Minijob bietet finanzielle Vorteile und erleichtert den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Durch geschickte Nutzung der Freibeträge kann das Einkommen optimiert werden. Weiterbildung und zusätzliche Sozialleistungen können helfen, langfristig unabhängiger vom Bürgergeld zu werden.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Wird ein Minijob auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, aber nicht vollständig. Bis zu 100 € sind anrechnungsfrei, danach gelten gestaffelte Freibeträge.
Muss ein Minijob dem Jobcenter gemeldet werden?
Ja, jeder Minijob muss dem Jobcenter gemeldet werden, um Nachzahlungen oder Sanktionen zu vermeiden.
Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?
Bis 100 € bleibt das Einkommen anrechnungsfrei. Von 100,01 € bis 556 € bleiben 20 % anrechnungsfrei, von 556,01 € bis 1.000 € sind es 10 %, darüber nur noch 3 %.
Was passiert, wenn ich zu viel verdiene?
Wenn das anrechenbare Einkommen den Bürgergeldanspruch übersteigt, entfällt die Leistung ganz oder wird entsprechend gekürzt.
Lohnt sich ein Minijob bei Bürgergeld?
Ja, da ein Teil des Einkommens behalten werden kann und sich Berufserfahrung positiv auswirkt.
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