Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bildet seit 1963 die rechtliche Grundlage für Urlaubsansprüche in Deutschland. Es definiert, wie Urlaub gewährt, berechnet und gehandhabt werden sollte, um die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer:innen zu verbessern. Das Gesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer:innen ausreichend Zeit haben, um sich von der Arbeit zu erholen und ihre Freizeit zu genießen, was letztendlich zu einer gesteigerten Arbeitsmoral und besseren Produktivität führt.
Was regelt das Bundesurlaubsgesetz?
Im ersten Absatz des Bundesurlaubsgesetz wird festgelegt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Dazu zählen Angestellte, Auszubildende oder Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Für ein volles Kalenderjahr legt das Gesetz einen Mindesturlaub von 24 Werktagen fest. In dieser Regelung gelten alle Tage als Werktage bis auf Sonn- und Feiertage. Es entspricht also dem Urlaubsanspruch bei einer 6 Tage Woche. Die Regelung legt damit fest, dass Arbeitnehmer:innen im Jahr Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub haben. Sehr häufig werden in den Arbeitsverträgen jedoch mehr Urlaubstage zugesichert. Während des Urlaubs sichert das Bundesurlaubsgesetz den Arbeitnehmer:innen eine fortlaufende Bezahlung zu, die dem Lohn aus den letzten 13 Wochen entspricht. Kam es in dieser Zeit zu einer Erhöhung des Gehalts, ist diese auch während des Urlaubs gültig.
Urlaubsanspruch
Die gesetzlich festgelegten 24 Urlaubstage beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche. Für eine 5-Tage-Woche entspricht dies 20 Tagen und so weiter. Unabhängig von der Art der Beschäftigung – Vollzeit oder Teilzeit – haben alle Arbeitnehmer den gleichen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgelt. In der Praxis bieten viele Unternehmen jedoch über das gesetzliche Minimum hinausgehende Urlaubstage an.
Der volle Urlaubsanspruch gilt allerdings erst nach 6 Monaten zusammenhängender Beschäftigung im Unternehmen. Außerdem gilt der volle Urlaubsanspruch nicht mehr, wenn der/die Arbeitnehmer:in im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaub durch einen früheren Arbeitgeber beansprucht hat. Dann muss ein Bescheid für die genommenen Urlaubstage vorgelegt werden und diese können dann vom entsprechenden zustehenden Jahresurlaub abgezogen werden.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Unterscheidung legt das Gesetz fest, je nachdem wann ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird. Wird das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Juli des laufenden Kalenderjahres beendet legt das Bundesurlaubsgesetz fest, dass dem/der Arbeitnehmer:in ein Zwölftel des Jahresurlaubes für jeden vollen Beschäftigungsmonat zusteht. Das entsprächen bei einer 5-Tage Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen 1,6 Urlaubstage pro Monat. Dadurch entstehende unvollständige Urlaubstage werden ab einem halben Tag aufgerundet. Wird das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, also ab dem 1. Juli beendet hat der/die Arbeitnehmer:in Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Ist im Arbeitsvertrag eine höhere Anzahl an Urlaubstagen festgelegt worden gilt auch die dort festgelegte Regelung für Resturlaub.
Sonderurlaub
Unter Sonderurlaub ist im Grunde eine Freistellung aus persönlichen Gründen durch den Arbeitgeber gemeint. Es kann also zu dem bestehenden Jahresurlaub hinzugerechnet werden. In der Regel wird während des Sonderurlaubs das Gehalt weitergezahlt, da es sich in vielen Fällen nur um einen kurzen Zeitraum handelt. Gründe für einen Sonderurlaub können zum Beispiel Hochzeit, Geburt oder ein Todesfall in der Familie umfassen. Aber auch die Unterstützung von kranken Angehörigen oder die Berufung zu Behörden oder Gerichten. Der Sonderurlaub ist nicht durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt sondern in §616 BGB. Auch hier können im Arbeitsvertrag bestimmte Sonderregelungen festgehalten werden und der Arbeitgeber kann nach einem Nachweis für den Freistellungsgrund fragen.
Fazit: Bundesurlaubsgesetz
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert einen grundlegenden Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, entsprechend 20 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche. Nach sechs Monaten in einem neuen Unternehmen tritt der volle Urlaubsanspruch in Kraft, wobei viele Betriebe zusätzliche Urlaubstage bieten. Sonderurlaub für persönliche Angelegenheiten ergänzt diese Regelungen, was zu einer umfassenden Absicherung und Flexibilität für Arbeitnehmer führt.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Was ist das Bundesurlaubsgesetz?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist ein deutsches Gesetz, das den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlten Erholungsurlaub regelt. Es sichert Arbeitnehmern mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu, bei einer 6-Tage Woche.
Wann gilt das Bundesurlaubsgesetz?
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich Angestellter, Auszubildender und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung, ab dem Beginn ihres Arbeitsverhältnisses, wobei der volle Urlaubsanspruch nach einer Wartezeit von sechs Monaten entsteht.
Was gilt: Bundesurlaubsgesetz oder Tarifvertrag?
Grundsätzlich ist das Bundesurlaubsgesetz die Basis für den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern. Tarifverträge können jedoch abweichende Regelungen enthalten, die für die Tarifparteien bindend sind, solange sie nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer vom Bundesurlaubsgesetz abweichen.
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