Arbeitsrechthaberei Team

Arbeitsrechthaberei Team

author

24. September 2024


Urlaubsabgeltung-Rechner: Urlaubsabgeltung online berechnen

Urlaubsabgeltung-Rechner: Urlaubsabgeltung online berechnen

Berechnen Sie schnell die Abgeltung die Ihnen zusteht.

Urlaubsabgeltung-Rechner

Info Icon
Die Berechnungsgrundlage gemäß § 11 BUrlG ist der Brutto-Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen (entspricht 3 Monaten) vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Info Icon
Die Berechnungsgrundlage gemäß § 11 BUrlG ist der Brutto-Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen (entspricht 3 Monaten) vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Info Icon
Die Berechnungsgrundlage gemäß § 11 BUrlG ist der Brutto-Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen (entspricht 3 Monaten) vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Info Icon
Wählen Sie Ihre Arbeitstage pro Woche aus.
Info Icon
Geben Sie die noch abzugeltenden Urlaubstage ein.
Results Image
Gesamtabgeltung: ****** €

Was ist Urlaubsabgeltung?

Unter Urlaubsabgeltung versteht man die Ausbezahlung von übrigen Urlaubstagen, nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sollte ein/e Arbeitnehmer:in also nach dem Austritt aus einem Unternehmen noch Urlaubstage auf dem Urlaubskonto verbleiben werden diese in der Regel mit dem letzten Gehalt abgegolten, also: ausbezahlt. Der Begriff ist leicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Dies bezieht sich aber auf die freiwillige Bezahlung während genommener Urlaubstage während der/die Arbeitnehmer:in noch Teil des Unternehmens ist, während die Urlaubsabgeltung nur greift, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Wann kommt es zur Urlaubsabgeltung?

Die Abgeltung des Urlaubs ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt (BUrlG). Es kann, wenn es nicht anders geregelt wurde, nur zu einer Abgeltung des Urlaubs kommen, wenn der/die Arbeitnehmer:in das Unternehmen verlässt. Damit es zur Abgeltung des Urlaubs kommen kann müssen noch Urlaubstage bestehen, die zum Zeitpunkt des Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht verfallen sind. Außerdem sollte mindestens versucht worden sein, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, denn eine Beanspruchung des Urlaubs in seiner „normalen“ (freie Tage) Form wird grundsätzlich der Abgeltung vorgezogen. Sollten danach noch Urlaubstage übrig bleiben müssen diese durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Wie hoch die Abgeltung ausfällt können Sie ganz einfach mit unserem Urlaubsabgeltungsrechner bestimmen. Im Anschluss werden wir noch einmal aufschlüsseln wie sich die Berechnung zusammensetzt.

Berechnung der Urlaubsabgeltung?

Ganz einfach können Sie ihre ausstehende Urlaubsabgeltung mit unserem Rechner bestimmen. Die Berechnung basiert vor allem auf dem Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei werden auch alle Verdiensterhöhungen, die nicht nur für einen kurzen Zeitraum gelten so verrechnet, dass sie für die gesamten 13 Wochen gelten. Zum Verdienst zählt unter anderem das Gehalt, Sachbezüge, Zulagen und Provisionen. Nicht dazu gerechnet werden Überstunden, Trinkgeld, Vermögenswirksame Leistungen oder Verdienstkürzungen.

Für die Berechnung der Abgeltung wird der Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der vereinbarten Arbeitstage geteilt. Somit erhält man den durchschnittlichen Tagesverdienst.

Dieser wird mit den ausstehenden Urlaubstagen multipliziert, um daraus den Abgeltungsanspruch zu berechnen. Dieser wird in der Regel direkt mit dem letzten ausstehenden Gehalt ausgezahlt. Auch halbe Urlaubstage können so abgegolten werden und entsprechen dann dem Verdienst eines halben Tages.

Fazit: Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung bezieht sich auf die finanzielle Vergütung von nicht genommenen Urlaubstagen nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses. Sie wird auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen berechnet und mit den verbliebenen Urlaubstagen multipliziert. Die Abgeltung erfolgt, wenn es nicht möglich war, den Urlaub vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, und wird üblicherweise mit dem letzten Gehalt ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)

Was ist Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub, die gezahlt wird, wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.

Wie wird Urlaubsabgeltung versteuert?

Urlaubsabgeltung unterliegt der regulären Lohnsteuer und den Sozialabgaben, genauso wie das normale Arbeitsentgelt.

Wann bekomme ich Urlaubsabgeltung?

Sie erhalten Urlaubsabgeltung, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie den noch offenen Urlaub nicht mehr nehmen können.

Wie hoch ist die Urlaubsabgeltung?

Die Höhe der Urlaubsabgeltung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrechthaberei Team24. September 2024742 Views |2 comments

Arbeitsrechthaberei Team

#arbeitsrecht

  • Nele Buehler

    Besten Dank fuer die wertvollen Infos🙂

    0
    0
    0
    0
  • lupa escort

    Klasse:)

    0
    0
    0
    0

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.