Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt – und jetzt wird auch die Ausbildung digital? Seit dem 1. August 2024 gelten zahlreiche neue Vorschriften, die das Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Rahmen des Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes anpassen. Diese Änderungen betreffen zentrale Aspekte wie den Ausbildungsvertrag, Homeoffice-Regelungen und die Teilnahme an Prüfungen. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen es gibt und wie Sie die Ausbildung digital gestalten können.
Digitaler Ausbildungsvertrag
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Übermittlung des Ausbildungsvertrags. Künftig muss dieser nicht mehr in Papierform ausgehändigt werden. Laut dem überarbeiteten Paragraf 11 Abs. 2 BBiG darf der Ausbildungsvertrag jetzt elektronisch, etwa per E-Mail, an die Auszubildenden gesendet werden. Wichtig ist, dass der Vertrag in einer Form übermittelt wird, die eine Speicherung und den Ausdruck ermöglicht. Der Azubi ist allerdings verpflichtet, den Empfang des Ausbildungsvertrages zu bestätigen (§ 13 Nr. 8 BBiG).
Auch das betriebliche Ausbildungszeugnis kann am Ende der Ausbildung digital übermittelt werden, sofern der Azubi der elektronischen Übermittlung zustimmt. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt in Richtung eines vollständigen digitalen Ausbildungsprozesses. Dies soll im neuen § 16 BBiG geregelt werden.
Homeoffice in der Ausbildung
Ein weiterer Meilenstein ist die Möglichkeit, Ausbildungsinhalte im Homeoffice zu vermitteln. Das Gesetz sieht vor, dass dies „in einem angemessenen Umfang“ geschehen kann, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die genutzte Informationstechnik sowie der virtuelle Lernort müssen für die digitale Ausbildung geeignet sein.
Die Qualität der digitalen Ausbildung muss mindestens dem Niveau der traditionellen Ausbildung vor Ort entsprechen. Dies ist der Fall, wenn der Ausbilder den Lernprozess aktiv begleitet und die Lernfortschritte des Auszubildenden überwacht. Der Ausbilder oder der Ausbildungsbeauftragte muss zu betriebsüblichen Arbeitszeiten jederzeit für den Auszubildenden erreichbar sein. Zudem muss der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche zusätzliche Hardware und Software übernehmen.
Digitale Prüfungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der digitalen Ausbildung ist die Teilnahme von Prüfern an Ausbildungsprüfungen per Videokonferenz. Der neu eingeführte Paragraf 42a BBiG ermöglicht es, dass ein Prüfer oder eine Prüferin nun auch virtuell an einer Prüfung teilnehmen kann, sofern die technischen Voraussetzungen stimmen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die abzunehmende Prüfungsleistung für die virtuelle Teilnahme geeignet ist. Mindestens eine prüfende Person muss jedoch vor Ort anwesend sein, und der Auszubildende muss im Vorfeld über die digitale Teilnahme informiert werden.
Wegezeiten als Ausbildungszeit
Auch die Frage der Anrechnung von Wegezeiten hat der Gesetzgeber nun klar geregelt. Wegezeiten, die Azubis von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb zurücklegen, gelten ab sofort als Ausbildungszeit und damit als Arbeitszeit. Diese Regelung schafft Klarheit und trägt zur Fairness in der Ausbildung bei.
Gleiches gilt für die Pausen in der Berufsschule(§ 15 Abs. 2 Nummer 1).
Fazit: Ausbildung wird digitaler
Die neuen gesetzlichen Regelungen fördern die Digitalisierung der Ausbildung erheblich. Durch die digitalen Möglichkeiten können Ausbildungsprozesse flexibler und zeitgemäßer gestaltet werden, was sowohl den Auszubildenden als auch den Betrieben zugutekommt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um die Vorteile der digitalen Ausbildung optimal nutzen zu können.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Welche Ausbildung kann man komplett online machen?
Viele IT-Berufe, wie Webentwickler, Grafikdesigner oder Online-Marketing-Manager, können komplett online erlernt werden.
Was für digitale Berufe gibt es?
Es gibt eine Vielzahl an digitalen Berufen, darunter: Softwareentwickler, Data Analyst, UX/UI-Designer, Digital Marketing Specialist, Social Media Manager und Produktmanager.
Wie kann ich digital arbeiten?
Digital arbeiten kann man durch Remote-Jobs, Freelancing, oder ortsunabhängige Tätigkeiten, die über das Internet ausgeführt werden, wie z.B. Programmierung oder Content-Erstellung.
Was ist eine digitale Prüfung?
Eine digitale Prüfung ist eine Prüfung, die online durchgeführt wird, oft über spezielle Prüfungssoftware, die in Echtzeit überwacht wird.
Kann man in der Ausbildung Homeoffice machen?
Ja, in vielen Ausbildungen, besonders in IT- und digitalen Berufen, ist Homeoffice möglich, sofern der Betrieb es erlaubt.
Was zählt als Ausbildungszeit?
Ausbildungszeit umfasst die Arbeitszeit im Betrieb, die Teilnahme an Berufsschulunterricht, und die Vorbereitungszeiten für Prüfungen. Dazu gehören auch Pausen und gegebenenfalls Überstunden, wenn sie im Rahmen der Ausbildung anfallen.
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