Isabella Schütz

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3. Juni 2024


Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – für Führungskräfte

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – für Führungskräfte

Habt Ihr Euch schon mal gefragt, welche Fürsorgepflicht Ihr als Führungskraft tragt?

Der Arbeitgeber hat im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses gegenüber seinen Mitarbeitern die Pflicht diese vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden zu schützen. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt die Fürsorgepflicht als Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebes und der Interessen der gesamten Belegschaft nach Treu und Glauben billigerweise möglich ist.

Weitere Informationen:

Ihr als Führungskräfte tretet als Repräsentant des Arbeitgebers mit in diese Pflicht ein.

Die Fürsorgepflicht umfasst verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses und verpflichtet den Arbeitgeber (und als Repräsentanten damit Euch), Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des Wohls seiner Arbeitnehmer*innen zu ergreifen. Die Rechtsgrundlagen für die Fürsorgepflicht finden sich in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften.

Welche Gesetze müssen wir kennen (auszugsweise)?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

241 Absatz 2 BGB: Verpflichtung zur Rücksichtnahme

„Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.“

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auf die Rechte und Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

3 ArbZG: Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Dieses Gesetz regelt die Höchstarbeitszeiten und Pausen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu schützen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

3 ArbSchG: Grundpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.“

Der Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

1 MuSchG: Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz schützt schwangere Frauen und Mütter vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

12 AGG: Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Das AGG verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz zu ergreifen und fördert eine faire und gleichberechtigte Behandlung aller Arbeitnehmer.

Wichtige Aspekte der Fürsorgepflicht im Arbeitsalltag:

  • Gesundheitsschutz: Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer durch sichere Arbeitsbedingungen, regelmäßige Pausen, angemessene Arbeitszeiten und weitere Schutzmaßnahmen.
  • Schutz vor Diskriminierung und Mobbing: Sicherstellung eines respektvollen und fairen Arbeitsumfeldes frei von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing und Ergreifen entsprechender Maßnahmen.
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte: Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer, einschließlich Datenschutz und der Achtung der Privatsphäre.
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie flexible Arbeitszeiten und Elternzeitregelungen.

Durch die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen trägt der Arbeitgeber dazu bei, ein gesundes, sicheres und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen und seine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen.

Immer darauf zu achten, dass eine Dokumentations- und Meldepflicht gegenüber dem Unternehmen besteht, wenn zB Fälle von Diskriminierung, Mobbing oder Straftaten bekannt werden. Wenn Dein Unternehmen das nicht proaktiv kommuniziert hat, dann frag nach.

Praxistipp:

Das Einführen von monatlichen Feedback-Gesprächen können die Realisierung der  Fürsorgepflicht präventiv unterstützen und in unserem operativen Alltag eine wirksame Möglichkeit sein, in den Austausch einzusteigen und ihn im Alltag zu etablieren. Aber wie führt man solche Gespräche eigentlich?

Dazu mehr im nächsten Beitrag….
Eure Isabella Schütz

Isabella Schütz3. Juni 2024336 Views |0 comments

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