Einer der wohl unbeliebtesten Begriffe in der Arbeitswelt. Ein Mittel, von dem sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen Gebrauch machen können. In den meisten Fällen wird es als letztes Ausweg gesehen um ein Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass es einen „wichtigen Grund“ dafür geben muss. Welche Gründe das sein können und wie sich die firstlose Kündigung von anderen „normalen Kündigungen“ unterscheiden können werden wir in diesem Artikel weiter erläutern.
Abgrenzung zu einer „normalen“ Kündigung
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einer firstlosen Kündigung, um eine Kündigung bei der die Kündigungsfristen die für den „Normalfall“ gelten nicht eingehalten werden. Das Arbeitsverhältnis wird also mit sofortiger Wirkung beendet.
Jede fristlose Kündigung ist gleichzeitig auch immer eine außerordentliche Kündigung. Darunter versteht man jede Art der Kündigung, bei der die vorgeschriebenen oder vereinbarten Kündigungsfristen nicht eingehalten werden oder Arbeitsverhältnisse gekündigt werde, die eigentlich überhaupt nicht gekündigt werden können. Umgekehrt ist allerdings nicht jede außerordentliche Kündigung auch eine fristlose Kündigung. Ein Beispiel hierfür sind Arbeitnehmer:innen, die aufgrund von tarifvertraglichen Einigungen nicht gekündigt werden können, dann aber aus betrieblichen Gründen entlassen wird. Dann wird der/die Mitarbeiter:in auch nicht sofort gekündigt, sondern es gelten die Fristen, die bei ordentlichen Kündigungen auch gelten.
Wie bei anderen Formen der Kündigung kann auch eine firstlose Kündigung von „jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund“ (§626 BGB) ausgesprochen werden. Liegt also ein „wichtiger Grund“ vor können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:innen das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. In der Realität geht eine fristlose Kündigung jedoch häufiger von der Seiter der Arbeitgeber aus. Was mit „wichtigen Gründen“ gemeint sein kann schauen wir uns im nächsten Abschnitt etwas genauer an.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Wie oben schon beschrieben ist gesetzlich festgelegt aus welchem Grund eine fristlose Kündigung rechtens sein kann. Es muss sich um einen „wichtigen Grund“ handeln. Was genau ist also ein „wichtiger Grund“?
Wichtige Gründe sind Anlässe, die es dem Kündigenden unzumutbar machen das Arbeitsverhältnis bis zur vereinbarten Kündigungsfrist bzw. bis zum Auslaufen des Arbeitsverhältnisses (im Falle eines befristeten Vertrags) fortzuführen.
Die Liste an Gründen kann also viele verschiedene Fälle umfassen. Es gibt jedoch rechtlich keine Pflichtverstöße, nach welchen eine firstlose Kündigung immer rechtens ist. Die Gründe müssen immer im Einzelfall betrachtet werden und die Interessen beider Parteien müssen gegeneinander abgewogen werden. Es gibt also keine Gründe, die immer Kündigungsgrund sind.
Zu den „wichtigen Gründen“ handelt es sich bei einer firstlosen Kündigung, wie oben auch schon angedeutet um eine außerordentliche Kündigung. Es müssen also alle Voraussetzungen für eingehalten werden, die an eine außerordentliche Kündigung gestellt werden. Zu diesen Voraussetzungen zählen:
- Erheblicher Pflichtverstoß / dringender Verdacht
- Rechtswidrigkeit und Verschulden
- Kein milderes Mittel / negative Prognose
- Interessenabwägungen
- Einhaltung der Zweiwochenfirst
Diese Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, damit eine außerordentliche Kündigung und somit auch eine fristlose Kündigung rechtens sind.
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[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl und Ort] [Datum]
[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]
[Postleitzahl und Ort]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages zum [Datum]
Sehr geehrte/r [Name des Ansprechpartners],
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, abgeschlossen am [Datum des Arbeitsbeginns], aus wichtigem Grund, außerordentlich und mit sofortiger Wirkung.
Hilfsweise kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Dieser ist nach meinen Berechnungen der [Datum für firstgerechte Kündigung].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich sowie das Enddatum meines Arbeitsverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Fazit: Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung beendet wie der Name schon sagt ein Arbeitsverhältnis sofort und erfordert entsprechend wichtige Gründe, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Die firstlose Kündigung ist gleichzeitig auch eine außerordentliche Kündigung und muss entsprechend die gleichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen um rechts zu sein. Es gibt anders als vlt. Zu erwarten keine Gründe die direkt eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können, sondern alle Anliegen müssen entsprechend im Einzelfall gelöst werden.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Was ist eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt.
Wann darf fristlos gekündigt werden?
Fristlos gekündigt werden darf, wenn ein erheblicher Pflichtverstoß vorliegt und keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist.
Kann ich von heute auf morgen fristlos kündigen?
Ja, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, können sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen fristlos kündigen.
Kann man ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden?
In der Regel ist eine Abmahnung nötig, es sei denn, der Pflichtverstoß ist so gravierend, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
Wie viel Geld bekommt man bei einer fristlosen Kündigung?
Bei einer fristlosen Kündigung gibt es in der Regel nur den Lohn bis zum letzten Arbeitstag, es sei denn, Ansprüche wie Resturlaub sind offen.
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