Eine Krankmeldung ist ein formeller Prozess, bei dem Arbeitnehmer:innen dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können bzw. ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können. Dies ist ein grundlegender Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland und dient dazu, sowohl die Rechte und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen als auch die Interessen des Arbeitgebers zu schützen.
Krankmeldung: Ablauf und Pflichten
Im Falle einer Krankheit oder Verletzung sind Arbeitnehmer:innen verpflichtet den Arbeitgeber umgehend in Form einer Krankmeldung darüber zu informieren. Der Weg, auf dem diese Information überbracht wird ist nicht vorgeschrieben. Eine Krankmeldung kann also sowohl telefonisch, als auch per E-Mail oder Chat-Nachricht erfolgen. Es ist auch möglich eine dritte Person zu beauftragen, die Krankmeldung zu übermitteln. Diese Vorgaben können vertraglich eingeschränkt werden, um von Seiten der Unternehmen sicher zu gehen, dass die Krankmeldung auch rechtzeitig gelesen bzw. registriert werden kann.
Eine Krankmeldung kann Arbeitgeber:innen in der Regel bis zu 3 Tagen entschuldigen, wenn im Arbeitsvertrag keine andere Regelung festgehalten wurde. Ab dem vierten Tag ist der/die Arbeitnehmer:in gesetzlich verpflichtet eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen. Im Arbeitsvertag kann sowohl festgelegt werden, dass eine ärztliche Krankschreibung schon am dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen ist. Davon wird jedoch meist abgesehen, um dem/der Arbeitnehmer:in möglichen Besuch in der Arztpraxis zu ersparen (eine telefonische Krankschreibung ist auch möglich) und um dadurch auch eine mögliche längere Krankschreibung durch die Ärztin oder den Arzt zu vermeiden. Es ist auch möglich die Frist für eine ärztliche Krankschreibung länger anzusetzen, um sich den bürokratischen Aufwand zu sparen. Davon wird aber in den meisten Fällen abgeraten, um längere Ausfälle ohne ärztlichen Attest zu vermeiden. Während der Krankmeldung müssen Arbeitnehmer:innen alles unterlassen, was die Genesung verzögern könnte.
Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung
Grundsätzlich erfolgt eine Krankmeldung immer durch den/die Arbeitnehmer:in selbst und eine Krankschreibung wird durch einen Arzt oder Ärztin ausgestellt und bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt und bei privat Versicherten in Papierform. Eine Krankmeldung gilt maximal 3 Kalendertage (nicht Arbeitstage) und ist fällig, sobald klar ist, dass der/die Arbeitnehmer:in nicht in der Lage ist zu arbeiten. Es wird also auch das Wochenende mitgerechnet sollte die Krankmeldung an einem Donnerstag oder Freitag erfolgen. Eine Krankschreibung befreit den/die Arbeitgeber:in so lange von der Arbeit, wie ärztlich festgelegt. In beiden Fällen sind Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet den Krankheitsgrund anzugeben.
Krankmeldung wegen krankem Kind
Es besteht in einigen Ausnahmen auch die Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer:innen bei ihrem Arbeitgeber „krank“ melden, aufgrund eines kranken Kindes. Dies erfordert, dass eine Betreuung des Kindes notwendig und anderweitig nicht möglich ist. Arbeitgeber können eine Bescheinigung des Kinderarztes einfordern, die bestätigt, dass die Betreuung des Kindes notwendig ist.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Wann muss man sich krank melden?
Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet sich umgehend bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden, sobald klar ist, dass sie nicht in der Lage sind zu arbeiten.
Wie lange darf man krank sein ohne eine Krankschreibung?
Sollte es keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag geben, dürfen sich Arbeitnehmer:innen maximal 3 Tage krank melden, bis eine ärztliche Krankschreibung nötig ist.
Darf man sich krank melden, wenn das Kind krank ist?
Ja! Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankentage. Es ist jedoch eine Bestätigung des Kinderarztes nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung?
Eine Krankmeldung kommt direkt von dem/der Arbeitnehmer:in und gilt i.d.R. maximal 3 Tage. Eine Krankschreibung wird von der Ärztin oder dem Arzt ausgeschrieben und ist so lange gültig wie ärztlich festgelegt.
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