Minijobs sind für viele Unternehmen eine flexible Lösung, um personelle Engpässe zu überbrücken oder zusätzliche Unterstützung im Tagesgeschäft zu erhalten – sei es im Verkauf, im Büro oder in der Logistik. Trotz der vergleichsweisen geringen Stundenzahl gelten auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse klare gesetzliche Regelungen. Wer hier Fehler macht, riskiert Nachzahlungen bei der Sozialversicherung oder Bußgelder.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Minijob korrekt und rechtssicher anmelden, welche Formulare und Fristen Sie beachten müssen und welche Kosten auf Sie zukommen. Außerdem geben wir Ihnen praktische Tipps, die Ihnen den Einstieg erleichtern.
Was ist ein Minijob?
Minijobs, auch geringfügige Beschäftigung genannt, sind Arbeitsverhältnisse mit besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Es werden zwei Arten unterschieden:
556-Euro-Job (ab 2025)
Dauerhafte Beschäftigung mit regelmäßigem Einkommen unter der Verdienstgrenze.
Kurzfristige Beschäftigung
Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr, unabhängig vom Verdienst.
Minijob anmelden: Schritt für Schritt Anleitung
Die Anmeldung eines Minijobs ist zwar keine Raketenwissenschaft, dennoch gibt es einige bürokratische Hürden und Fristen zu beachten. Wer den Überblick verliert oder versehentlich etwas vergisst, riskiert unangenehme Konsequenzen – von Nachzahlungen bis hin zu Bußgeldern. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt.
Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, Formulare und Fristen, die Sie bei der Anmeldung eines Minijobs kennen und beachten sollten:
Schritt 1: Betriebsnummer beantragen (falls noch nicht vorhanden)
Für die Anmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale benötigt jeder Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Diese erhalten Sie beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit.
Schritt 2: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Die zentrale Anlaufstelle für alle Minijobs ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Anmeldung erfolgt digital über das „SV-Meldeportal“ oder per Software (z. B. Lexware, DATEV, Personio).
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Formular | Zweck |
Meldung zur Sozialversicherung (Meldung 10) | Anmeldung des Mitarbeiters |
Beitragsnachweise | Monatliche Beitragsmeldung |
DEÜV-Meldung | Datenübermittlung zur Sozialversicherung |
Meldung zur Unfallversicherung | Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft |
Schritt 3: Arbeitsvertrag erstellen
Auch bei Minijobs gilt: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht.
Dieser sollte u.a. enthalten:
- Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitszeitregelung
- Vergütung
- Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
- Regelung zu Krankheit und Urlaub
Schritt 4: Minijob bei der Unfallversicherung melden
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Minijobber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden – unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
Schritt 5: Lohnsteuerliche Behandlung prüfen
Bei einem Minijob kann Lohnsteuer anfallen – muss aber nicht.
Diese können Sie:
- Pauschal mit 2 % (inkl. Kirchensteuer und Soli) abführen – Voraussetzung: Auszahlung per Banküberweisung.
- Oder individuell nach Lohnsteuerklasse abrechnen.
Übersicht: Abgaben und Kosten für Arbeitgeber
Wer einen Minijob vergibt, denkt oft zuerst an die niedrigen Lohnkosten – doch ganz ohne zusätzliche Abgaben geht es auch für Arbeitgeber nicht. Neben dem vereinbarten Lohn fallen verschiedene Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung, Umlagen und gegebenenfalls Steuern an. Damit Sie den Überblick behalten und von Anfang an richtig kalkulieren können, haben wir die wichtigsten Posten für Sie zusammengefasst.
Mit welchen Abgaben und Kosten Arbeitgeber bei einem Minijob rechnen müssen, erfahren Sie hier:
Abgabeart | Beitragssatz Arbeitgeber (2025) | Pflicht? | Hinweis |
Rentenversicherung | 15 % | ✔ Pflicht | Minijobber können sich befreien lassen (Antrag nötig) |
Krankenversicherung | 13 % | ✔ Pflicht | Gilt nur bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern |
Umlage U1 (Krankheitsfall) | ca. 1,0–1,5 % (variiert) | ✔ Pflicht | Je nach Krankenkasse unterschiedlich |
Umlage U2 (Mutterschaft) | ca. 0,3–0,5 % | ✔ Pflicht | Einheitlich über Krankenkassen geregelt |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | ✔ Pflicht | Gesetzlich fixiert |
Unfallversicherung | je nach Berufsgenossenschaft | ✔ Pflicht | Beitrag richtet sich nach Branche und Gefährdungsklasse |
Pauschalsteuer | 2 % (optional) | Optional | Nur bei Pauschalbesteuerung – ansonsten individuelle Lohnsteuer |
Fristen und Aufbewahrungspflichten
Minijobs sind zwar unkomplizierter als reguläre Beschäftigungsverhältnisse – ganz ohne Dokumentationspflichten und Fristen geht es aber auch hier nicht. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte genau wissen, bis wann bestimmte Meldungen erfolgen müssen und wie lange Unterlagen aufzubewahren sind.
Anmeldung
- Spätestens bei Beschäftigungsbeginn.
- Rückwirkende Meldungen sind nicht erlaubt.
Beitragsnachweise
- Monatlich bis spätestens zum fünftletzten Bankarbeitstag bei der Minijob-Zentrale einreichen.
Aufbewahrungspflichten
- Lohnunterlagen: mind. 6 Jahre
- SV-Meldungen, Arbeitsverträge: mind. 10 Jahre
Häufige Fehler bei der Minijob-Anmeldung
Die Anmeldung eines Minijobs scheint auf den ersten Blick unkompliziert – trotzdem schleichen sich in der Praxis immer wieder Fehler ein, die teuer werden können. Ob vergessene Meldungen, falsche Angaben oder verpasste Fristen: Kleine Unachtsamkeiten führen schnell zu Nachzahlungen oder rechtlichen Problemen.
Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit typischen Fehlern bei der Minijob-Anmeldung und deren Folgen:
Fehler | Folgen |
Anmeldung zu spät oder gar nicht erfolgt | Bußgelder bis 25.000 €, Nachzahlungen |
Überschreitung der Verdienstgrenze | Wechsel in reguläre SV-Pflicht, Rückforderung von Beiträgen |
Kein schriftlicher Vertrag | Beweisschwierigkeiten, arbeitsrechtliche Risiken |
Fehlende Unfallversicherung | Kein Schutz bei Arbeitsunfall – hohes Haftungsrisiko |
Besonderheiten für kurzfristige Minijobs
Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungsfrei, aber:
- Die Lohnsteuerpflicht bleibt bestehen (pauschal oder nach Steuerklasse).
- Begrenzung auf 3 Monate / 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
- Keine Rentenversicherungspflicht – keine Befreiung nötig.
Diese Art eignet sich besonders für Ferienjobs oder kurzfristige Aushilfen.
Fazit
Ein Minijob kann eine flexible und kosteneffiziente Lösung für Unternehmen sein – vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Von der Anmeldung über die Abgaben bis hin zur korrekten Dokumentation gibt es einiges zu beachten. Wer sich gut vorbereitet, Fristen kennt und typische Fehler vermeidet, schafft die besten Voraussetzungen für ein reibungsloses Beschäftigungsverhältnis – und spart sich im Zweifel Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie Checklisten, digitale Tools oder fachliche Beratung, um auf der sicheren Seite zu sein.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Muss der Arbeitgeber einen Minijob immer bei der Minijob-Zentrale anmelden?
Ja. Jeder gewerbliche Minijob muss bei der Minijob-Zentrale digital angemeldet werden – spätestens zum Beschäftigungsbeginn.
Wie viel darf ein Minijobber 2025 verdienen?
Maximal 556 Euro monatlich. Die Grenze orientiert sich am Mindestlohn und gilt bei durchgehender Beschäftigung.
Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht?
Ja. Auch bei Minijobs muss ein Arbeitsvertrag vorliegen – mindestens mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen.
Kann der Arbeitgeber mehrere Minijobber gleichzeitig beschäftigen?
Ja. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl an Minijobbern – aber jeder muss separat angemeldet werden.
Was passiert, wenn die Anmeldung vergessen oder zu spät gemacht wurde?
Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sowie Nachzahlungen von Sozialabgaben. Deshalb sollte die Anmeldung immer vor Arbeitsbeginn erfolgen.
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