Im deutschen Steuergesetz gibt es verschiedene Freibeträge, Pauschbeträge und Freigrenzen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Grundfreibetrag bzw. Steuerfreibetrag. Dieser steht allen zu, die Einkommensteuer zahlen. Zudem wird der Freibetrag in den kommenden Jahren weiter erhöht. Wie diese Erhöhung aussieht, welche aktuelle Grenze gilt und was sonst noch zu beachten ist, wird in diesem Artikel erklärt.
Grundfreibetrag: Grundlagen und aktuelle Zahlen
Mit dem Grundfreibetrag soll in Deutschland das Existenzminimum gesichert werden. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag des Einkommens steuerfrei bleibt, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten abzudecken. Steuerlich heißt das, dass bis zu dieser Grenze keine Einkommensteuer anfällt.
2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 € pro Jahr für Alleinstehende und 23.208 € für Verheiratete, also das Doppelte. Sobald diese Einkommensgrenze überschritten wird, muss das darüber hinausgehende Einkommen versteuert werden. Arbeitnehmer:innen müssen keinen Antrag stellen, um den Steuerfreibetrag zu erhalten, da er automatisch durch die Lohnbuchhaltung bzw. den Arbeitgeber berücksichtigt wird.
Wie wird das Existenzminimum festgelegt?
Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre in einem Bericht das Existenzminimum fest, das deutschlandweit gelten soll (Existenzminimumbericht). Dabei werden Faktoren wie allgemeine Preissteigerungen, Wohnkosten, Lebensmittelpreise und andere notwendige Ausgaben berücksichtigt. Der aktuellste Bericht stammt aus dem Jahr 2023 und bildet die Grundlage für die Anpassung des Grundfreibetrags in den kommenden Jahren. Der nächste Bericht wird entsprechend in diesem Jahr (2025) das Existenzminimum wieder neu beurteilen.
Erhöhung des Grundfreibetrags in den kommenden Jahren
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten angepasst. Bereits für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung vorgesehen: Nach aktuellen Prognosen soll der Freibetrag für Alleinstehende auf 12.060 € steigen, für Verheiratete entsprechend auf 24.120 €. Ziel dieser Anpassung ist es, sicherzustellen, dass das Existenzminimum weiterhin steuerfrei bleibt und Arbeitnehmer:innen einen größeren Teil ihres Einkommens behalten können.
Unterschiede zwischen Grundfreibetrag, Pauschbeträgen und Freigrenzen
Häufig werden die Begriffe Grundfreibetrag, Pauschbeträge und Freigrenzen verwechselt.
Dabei gibt es wichtige Unterschiede:
Grundfreibetrag
Dieser Betrag ist steuerfrei und gilt für alle Steuerzahler:innen. Erst Einkommen über dieser Grenze muss versteuert werden.
Pausch(al)beträge
Hierbei handelt es sich um festgelegte Beträge, die von der Steuer abgezogen werden können, beispielsweise der Arbeitnehmerpauschbetrag oder Werbungskosten.
Freigrenzen
Eine Freigrenze bedeutet, dass ein bestimmter Betrag steuerfrei bleibt, aber sobald diese Grenze überschritten wird, das gesamte Einkommen in diesem Bereich steuerpflichtig ist.
Steuerfreibetrag und Minijob: Was gilt hier?
Ein Minijob ist eine besondere Art der Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 538 € monatlich (ab 2025: 556 €). Das Besondere am Minijob ist, dass der Lohn pauschal versteuert wird und Arbeitnehmer:innen in der Regel keine weiteren Steuerabgaben leisten müssen. Somit hat der Grundfreibetrag hier keine direkte Auswirkung, da Minijobs steuerlich anders behandelt werden, als „klassische“ Anstellungen.
Fazit : Wer profitiert vom Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist eine wichtige steuerliche Regelung, die allen Steuerpflichtigen zugutekommt. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt und somit jeder ein gesichertes Einkommen für grundlegende Lebenshaltungskosten hat. Die regelmäßige Anpassung an Inflation und steigende Lebenshaltungskosten sorgt dafür, dass der Freibetrag auch in Zukunft seine Schutzfunktion erfüllt.
Obwohl der Steuerfreibetrag automatisch berücksichtigt wird, lohnt es sich für Arbeitnehmer:innen, sich über weitere Steuerersparnisse wie Pauschbeträge und Freigrenzen zu informieren. Mit einer geschickten Steuerplanung können viele zusätzliche Vorteile genutzt werden.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Wann bekommt man einen Steuerfreibetrag?
Jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin steht automatisch der sogenannte Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro), für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Liegen die Einkünfte unter diesem Betrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2025?
Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro. Liegt Ihr Einkommen unter oder genau bei diesem Betrag, ist es steuerfrei.
Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner 2025?
Der Grundfreibetrag wurde 2025 auf 12.084 Euro angehoben, die Besteuerung der Rente beginnt in der Regel also erst oberhalb dieses Betrages.
Welche Personen dürfen einen Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen?
Steuerfreibeträge kommen grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen infrage. Nicht nur Arbeitnehmende oder Selbstständige können davon profitieren, sondern auch Auszubildende, Studierende oder Rentner.
Bis zu welcher Einkommenshöhe bleibt man steuerfrei?
Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt (12.096 Euro).
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