Arbeitsrechthaberei Team

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27. Februar 2025


Urlaubsanspruch Minijob: Anspruch, Rechte und wie werden die Urlaubstage berechnet

Urlaubsanspruch Minijob: Anspruch, Rechte und wie werden die Urlaubstage berechnet

Der Urlaubsanspruch im Minijob beschreibt den Anspruch geringfügig Beschäftigter auf bezahlten Urlaub. Auch Minijobber unterliegen dem allgemeinen Arbeitsrecht und haben daher – wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte – Anspruch auf Erholungsurlaub. Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gilt. Minijobs spielen in der heutigen Arbeitswelt eine wichtige Rolle. Sie bieten Flexibilität, ermöglichen einen Zusatzverdienst und sind in vielen Branchen ein wichtiges Standbein. Dennoch bestehen häufig Unklarheiten über die Rechte, insbesondere beim Urlaub.

Urlaubsanspruch Minijob – Rechte von Minijobbern

Minijobber haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Urlaubsansprüche wie Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, da ihr Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) verankert ist. Dennoch gibt es in der Praxis häufig Unsicherheiten, da nicht immer klar kommuniziert wird, welche Ansprüche genau bestehen. Auch wenn Minijobber in vielen Bereichen den gleichen Schutz genießen wie Vollzeitbeschäftigte, gibt es doch einige Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gesetzlichen Urlaub zu gewähren, was jedoch nicht immer transparent umgesetzt wird. Das Wissen um die eigenen Rechte ist deshalb umso wichtiger.

Hier sind die wichtigsten Regelungen und Ansprüche, die Minijobber rund um den Urlaubsanspruch beachten sollten:

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Minijobber

Gleichstellung mit Vollzeitbeschäftigten:

Auch geringfügig Beschäftigte haben einen gesetzlichen Mindesturlaub.

  • Mindestens 4 Wochen Erholungsurlaub pro Jahr, unabhängig von der Arbeitszeit.
  • Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage pro Jahr, während er bei einer 6-Tage-Woche24 Tage beträgt. Viele Unternehmen gewähren jedoch freiwillig mehr Urlaubstage, sodass in der Praxis oft 24 bis 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche üblich sind.
  • Berechnung erfolgt anteilig anhand der wöchentlichen Arbeitstage (nicht der Stunden).
Urlaubsentgelt für Minijobber

Während des Urlaubs erhalten Minijobber Urlaubsentgelt – also das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen.

Ein unbezahlter Urlaub ist nicht zulässig, wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch noch nicht ausgeschöpft wurde.

Sonderregelungen für Urlaub im Minijob
  • Kündigung:
    Offene Urlaubstage müssen in der Regel abgegolten oder genommen werden.
  • Befristete Verträge:
    Urlaub muss während der Vertragslaufzeit genommen werden.
  • Arbeitgeber muss Urlaub gewähren:
    Urlaub kann nicht einfach gestrichen oder verweigert werden.
Was tun, wenn Urlaub nicht gewährt wird?

Wenn der Arbeitgeber Urlaub verweigert, können Minijobber:

  1. Schriftlich auf ihren gesetzlichen Anspruch hinweisen.
  2. Sich an den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle wenden.
  3. Eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen, falls der Urlaub nicht gewährt wird.

Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet?

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt allen Arbeitnehmern mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Da die wöchentliche Arbeitszeit in einem Minijob variieren kann, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Formel zur Berechnung:

(Urlaubstage Vollzeit / Arbeitstage Vollzeit) x Arbeitstage  Minijob

Rechenbeispiele zur Urlaubsberechnung im Minijob

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobber richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und erfolgt anteilig im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten.

Im Folgenden sind zwei Rechenbeispiele, die zeigen, wie der Urlaubsanspruch basierend auf einer 5- oder 6-Tage-Woche berechnet wird:

Rechenbeispiel 1:
  • Urlaubstage Vollzeitkraft: 24 Tage
  • Arbeitstage Minijobber: 3 Tage
  • Beispiel anhand einer 6-Tage-Woche

 

Formel: (Urlaubstage Vollzeit / Arbeitstage Vollzeit) × Arbeitstage Minijob

Berechnung: (24 / 6)  × 3 = 12

Antwort: Der Minijobber hätte 12 Urlaubstage pro Jahr, wenn die Berechnung auf einer 6-Tage-Woche basiert.
Rechenbeispiel 2:
  • Urlaubstage Vollzeitkraft: 20 Tage
  • Arbeitstage Minijobber: 3 Tage
  • Beispiel anhand einer 5-Tage-Woche

 

Formel: (Urlaubstage Vollzeit / Arbeitstage Vollzeit) × Arbeitstage Minijob

Berechnung: (20/ 5)  × 3 = 12

Antwort: Der Minijobber hätte 12 Urlaubstage pro Jahr. In der Praxis werden die Urlaubstage oft auf ganze Tage gerundet
Hinweis: Der Urlaubsanspruch kann auf 5 oder 6 Arbeitstage (Vollzeit) basieren – entscheidend ist, welche Regelung das Unternehmen für Vollzeitkräfte anwendet. In modernen Arbeitsverhältnissen wird meist die 5-Tage-Woche als Berechnungsgrundlage genutzt. In vielen Unternehmen sind 24 oder mehr Urlaubstage üblich, wenn tariflich oder vertraglich vereinbart.

Vor- und Nachteile eines Minijobs

Ein Minijob bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen, die je nach individueller Situation unterschiedlich ins Gewicht fallen können.

Nachfolgend sind in einer Tabelle die wichtigsten Vor- und Nachteile eines Minijobs übersichtlich dargestellt:

Vorteile Nachteile
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Steuerfreies Einkommen (bis zur Verdienstgrenze)
  • Geringe Sozialversicherungsbeiträge
  • Einfache Vereinbarkeit mit Studium oder Familie
  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Geringere Rentenansprüche
  • Abhängigkeit von schwankender Auftragslage
  • Kein Kündigungsschutz in kleinen Betrieben

Fazit : Urlaubsanspruch Minijob

Der Urlaubsanspruch im Minijob ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Er beträgt mindestens vier Wochen pro Jahr und wird anteilig berechnet. Minijobber sollten ihre Rechte kennen und darauf achten, dass ihr Urlaubsanspruch korrekt gewährt wird. Minijobs bieten eine flexible Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Sie bringen aber auch rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und sollte sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern ernst genommen werden. Es lohnt sich, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls einzufordern, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja, Minijobber haben laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) denselben Anspruch auf mindestens vier Wochen Erholungsurlaub wie Vollzeitkräfte.

Wie viele Urlaubstage stehen mir als Minijobber zu?

Bei einer 3-Tage-Woche gibt es in der Regel 12 Urlaubstage pro Jahr, wenn das Unternehmen eine 5-Tage-Woche mit 20 Urlaubstagen als Grundlage nutzt. Die Berechnung erfolgt anteilig anhand der wöchentlichen Arbeitstage. Die Formel lautet:

(Urlaubstage Vollzeit/Arbeitstage Vollzeit) × eigene Arbeitstage = Urlaubsanspruch

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir keinen Urlaub gewährt?

Dann kann der Urlaub eingefordert werden. Bei Verweigerung kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.

Bekommen Minijobber während des Urlaubs ihr Gehalt?

Ja, während des Urlaubs haben Minijobber Anspruch auf Urlaubsentgelt, das sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen berechnet.

Verfällt nicht genommener Urlaub im Minijob?

Ja, der Urlaub muss grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt er – es sei denn, der Arbeitgeber hat nicht ausreichend darauf hingewiesen.

Arbeitsrechthaberei Team27. Februar 2025481 Views   |   0 comments

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