Die Elternzeit gibt Müttern und Vätern in Deutschland die Möglichkeit, sich eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich intensiv um ihr Kind zu kümmern. Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre unbezahlte Elternzeit nehmen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind klar geregelt, dennoch gibt es einige wichtige Punkte, die beim Beantragen der Elternzeit beachtet werden müssen.
Im Folgenden findest du alle Schritte für die erfolgreiche und richtige Beantragung der Elternzeit:
Schritt 1: Anspruch auf Elternzeit klären
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer:innen, unabhängig von der Betriebsgröße oder der Art des Arbeitsverhältnisses, Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt auch für Adoptiv- und Pflegeeltern ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in den Haushalt.
Dennoch ist es wichtig, den eigenen Anspruch zu prüfen. Voraussetzungen sind:
- Ein bestehendes Arbeitsverhältnis
- Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Eigene Betreuung und Erziehung des Kindes
- Beantragung der Elternzeit erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen
Also muss die Elternzeit streng genommen nicht wirklich beantragt werden. Angestellte haben den gesetzlichen Anspruch darauf und melden den Anspruch einfach beim Arbeitgeber an.
Schritt 2: Zeitraum der Elternzeit festlegen
Eltern können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Die Elternzeit kann flexibel zwischen der Geburt und dem 8. Geburtstag des Kindes in bis zu drei Abschnitten genommen werden. Innerhalb der ersten drei Lebensjahre ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Für den dritten Abschnitt, der nach dem dritten Geburtstag liegt, kann der Arbeitgeber eine Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen aussprechen.
Folgende Fragen sind zu klären:
- Soll die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen oder zu einem späteren Zeitpunkt?
- Sollen die vollen drei Jahre in Anspruch genommen werden oder nur einen Teil?
- Wird die Elternzeit mit einem anderen Elternteil abgestimmt und wenn ja, wie?
Schritt 3: Elternzeit innerhalb der Fristen beim Arbeitgeber beantragen
Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
Die Fristen hierfür sind:
- Für Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes: Antrag mindestens 7 Wochen vor Beginn
- Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: Antrag mindestens 13 Wochen vorher
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Geplanter Zeitraum der Elternzeit (am besten feste Daten angeben)
- Falls gewünscht: Angaben zur geplanten Teilzeitarbeit
- Unterschrift
Schritt 4: Bestätigung durch den Arbeitgeber einholen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Bestätigung über die Elternzeit auszustellen. Diese sollte sowohl den beantragten Zeitraum als auch das Datum der Antragstellung enthalten. Eine Ablehnung ist grundsätzlich nicht möglich, sofern die Fristen eingehalten wurden. Nur beim dritten Abschnitt der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, sodass der Arbeitgeber nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen darf – eine Zustimmung der zuständigen Landesbehörde ist erforderlich.
Schritt 5: Optionale Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit klären
Eltern dürfen während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, bis zu 30 Stunden). Falls eine Teilzeittätigkeit gewünscht ist, sollten Arbeitnehmer:innen dies im Antrag angeben und mit dem Arbeitgeber vorher abstimmen. Auch hierfür muss der Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung ausstellen.
Im Normalfall kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit nicht ablehnen.
Arbeitnehmer:innen können eine Teilzeitstelle beim Arbeitgeber beantragen, sofern:
- sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind,
- der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter:innen hat,
- die geplante Teilzeit mindestens zwei Monate dauert und zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche umfasst,
- keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Es ist außerdem möglich auch bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit oder selbstständig zu arbeiten, solange der Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Solche Absprachen sollten immer im Vorfeld besprochen, geklärt und schriftlich bestätigt werden.
Schritt 6: Finanzen, Elterngeld und Rückkehr klären.
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Gehalt, jedoch kann Elterngeld beantragt werden. Dieses muss separat bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden und richtet sich nach dem vorherigen Einkommen.
Wichtig: Arbeitnehmende dürfen nach der Elternzeit in der Regel an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Falls das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber eine gleichwertige Position mit vergleichbarem Gehalt anbieten. Urlaubstage, die vor der Elternzeit nicht genommen wurden, bleiben bestehen. Während der Elternzeit selbst werden allerdings keine neuen Urlaubstage angesammelt.
Anspruch klären
Zeitraum festlegen
Beantragung innerhalb der Fristen
Bestätigung durch den Arbeitgeber
Optionale Teilzeitbeschäftigung klären
Finanzen, Elterngeld und Rückkehr klären
Fazit : Elternzeit
Die Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne dabei den Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Dank klarer gesetzlicher Regelungen ist die Beantragung einfach. Zu Beachten ist allerdings unbedingt die Einhaltung bestimmter Fristen.
Der Arbeitgeber muss die Elternzeit bestätigen, kann sie aber im Normalfall nicht verweigern. Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, sollte dies frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen. Eine gute Planung im Vorfeld und eine rechtzeitige Antragstellung sorgen für eine reibungslose Elternzeit und erleichtern die spätere Rückkehr in den Beruf.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Wo beantrage ich Elterngeld?
Elterngeld kann beim zuständigen Elterngeldamt oder online über die Webseite der jeweiligen Landesregierung beantragt werden.
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Es darf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind in genommen werden. Ein Teil der Elternzeit kann auch auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.
Darf ich während der Elternzeit einen anderen Job ausführen?
Ja, während der Elternzeit darf ein Nebenjob ausgeübt werden. Zu beachten sind hier allerdings die maximalen Wochenstunden (Teilzeit 32 Std./Woche). Außerdem darf der Nebenjob die Elternzeit nicht beeinträchtigen und das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
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