Arbeitsrechthaberei Team

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18. März 2024


Elternzeit in Deutschland | Anspruch, Arbeit und Rückkehr

Elternzeit in Deutschland | Anspruch, Arbeit und Rückkehr

Die Elternzeit erlaubt es Familien in Deutschland sich eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, um Zeit für die Betreuung und Erziehung der Kinder zu nehmen. Jeder Elternteil hat dabei Anspruch auf bis zu 3 Jahre unbezahlte Elternzeit. Die Rahmenbedingungen sind sehr klar festgelegt und sollen in erster Linie den Eltern zu Gute kommen, dennoch gibt es einige Dinge zu beachten.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Auch Pflegeeltern und Adoptiveltern haben Anspruch auf Elternzeit, ab der Aufnahme des Kindes.

Die Elternzeit kann zwischen der Geburt des Kindes und dem 8. Geburtstag des Kindes in bis zu drei Abschnitten genommen werden. Als Voraussetzung für die Beantragung des Elterngeldes müssen Sie Arbeitnehmer:in sein, mit dem Kind in einem Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen. Die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes muss mind. 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragt werden. Für die (leibliche) Mutter des Kindes beginnt die Elternzeit im Anschluss an den 8 wöchigen Mutterschutz und kann somit auch nach der Geburt noch beantragt werden. Soll die Elternzeit erst zwischen dem dritten und dem achten Geburtstags des Kindes genommen werden beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen vor Antritt.

Die Elternzeit lässt sich in bis zu 3 Abschnitte aufteilen (auch mehr Möglich, mit der Zustimmung des Arbeitgebers). Den dritten Abschnitt kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, sollte er zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegen. Für die anderen beiden Abschnitte, sowie für die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes bedarf es keine Zustimmung des Arbeitgebers.

Arbeit während der Elternzeit

Eltern in Elternzeit dürfen (im Durschnitt) bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden sind es maximal 30h pro Woche). Sollten Sie vor der Elternzeit schon in Teilzeit gearbeitet haben Bedarf es keine Bestätigung des Arbeitgebers. Sollten sich Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber nicht auf eine Regelung für die Teilzeit einigen können besteht für die Arbeitnehmer:in die Möglichkeit eine Teilzeitbeschäftigung vom Arbeitgeber zu verlangen. Dafür gibt es allerdings einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen:

  • Eltern arbeiten seit mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung bei diesem Arbeitgeber
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer:innen (Auszubildende ausgeschlossen)
  • Die geplante Teilzeit beträgt mind. Zwei Monate für mind. 15h pro Woche
  • Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die dagegen sprechen

Während der Elternzeit gilt für die Eltern Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann nur in besonderen Fällen für zulässig erklärt werden. Die Klärung erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde.

Rückkehr aus der Elternzeit

Nach der Elternzeit kehren die Eltern normalerweise wieder an den ursprünglichen Arbeitsplatz zurück, da das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht beendet wurde, sondern nur für den Zeitraum der Elternzeit pausiert wurde. Da der Arbeitgeber ein so genanntes Weisungsrecht hat, kann der er den Ort, Inhalt und Zeit der Arbeit in gewissen Grenzen bestimmen. Es darf sich dabei aber immer nur um eine gleichwertige Stelle handeln, also bei gleichem Verdienst und er ist gezwungen Sie gerecht und angemessen zu behandeln. Diese Regelungen gelten, solange in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes Festgehalten wurde.

Außerdem behalten Sie ihren Resturlaub, aber sammeln in der Regel über den Zeitraum der Elternzeit keine weiteren Urlaubstage.

Fazit: Elternzeit in Deutschland

Die gesetzlich geregelte Elternzeit gibt klare und einfache Richtlinien, die es den Eltern ermöglichen einen langfristigen Zeitraum zu nutzen, um sich eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen und sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern. Es beseht die Möglichkeit während der Elternzeit zu arbeiten und auch sonst kann man in der Regel nach der Elternzeit zum gleichen Arbeitsplatz zurückkehren. Es kann vertraglich abweichende Regeln geben, die im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)

Wie lange geht die Elternzeit?

Die Elternzeit geht maximal 3 Jahre und kann bei Kindern bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Sie kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden.

Wann kann man Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vor Antritt beantragt werden, so lange das Kind unter 3 Jahren alt ist. Ab dann gilt eine Frist von 13 Wochen.

Wann beginnt die Elternzeit?

Die Elternzeit beginnt bei der leiblichen Mutter nach dem Mutterschutz (8 Wochen) und bei dem/der Partner:in kann sie ab der Geburt genommen werden.

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