Aktuell über in Deutschland rund 6,8 Millionen Menschen einen Minijob aus (Minijob-Zentrale). Der Großteil der Minijobber:innen ist im gewerblichen Sektor tätig, mit über 6,5 Millionen Beschäftigten. In privaten Haushalten arbeiten rund 250.000 Menschen in einem Minijob.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die in Deutschland durch bestimmte gesetzliche Regelungen gekennzeichnet ist. Minijobs sind beliebt, da sie Flexibilität und eine geringe bürokratische Anforderung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bieten. Allerdings gibt es neben Vorteilen auch Nachteile, verschiedene Regelungen und Abgrenzungen, die es zu beachten gilt. Diese stellen wir in unserem Artikel einmal vor. Aber zunächst:
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob oder auch eine geringfügige Beschäftigung beschreibt zwei Hauptarten: der 538€-Minijob oder die kurzfristige Beschäftigung.
538€-Minijob:
Hier darf das monatliche Arbeitsentgeld 538€ nicht überschreitet. Die Stundenanzahl im Monat errechnet sich dabei aus dem Stundenlohn (es gilt der Mindestlohn). Diese Art von Minijob ist für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, allerdings müssen Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Sozialversicherung zahlen.
Kurzfristige Beschäftigung:
Hierbei muss die Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein. Das monatliche Einkommen kann dabei variieren. Es gibt auch hier keine Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer.
Sowohl beim 538€-Minijob als auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen vor allem für den Arbeitgeber bestimmte pauschale Abgaben an:
Wie viele Stunden darf ein Minijobber im Monat arbeiten?
Die Anzahl der Stunden, die ein Arbeiternehmer in einem Minijob maximal arbeiten darf, richtet sich nach dem aktuellen Mindestlohn in Deutschland oder nach dem Stundenlohn, den das Unternehmen zahlt.
Seit diesem Jahr, also seit dem 01. Januar 2024, wurde der Mindestlohn in Deutschland auf 12,41€ angehoben. Bei einem Minijob ist die monatliche Verdienstgrenze bei maximal 538€, daraus ergibt sich folgende Rechnung für eine monatliche maximale Stundenzahl:
Maximale Stundenanzahl pro Monat = 538 Euro / 12,41 Euro / Stunde (Mindestlohn) = 43,35 Stunden/Monat
Je nach Stundenlohn kann diese Rechnung angepasst werden.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine festen monatlichen Stunden- oder Verdienstgrenzen wie bei einem Minijob. Denn die maximale Arbeitszeit hängt von der vereinbarten Dauer der Beschäftigung (maximal 3 Monate oder 70 Tage im Jahr) ab, und das Einkommen kann entsprechend variieren.
Vor- und Nachteile Minijob
Minijobs bieten sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer einige Vor- und Nachteile.
Vorteile
Nachteile
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Minijobs Arbeitnehmern vor allem viel Flexibilität, steuerfreie Einkünfte und einen einfachen Einstieg in den Arbeitsmarkt bieten, während Arbeitgeber von geringeren Lohnnebenkosten und weniger Bürokratie profitieren. Nachteile sind die begrenzten Verdienstmöglichkeiten, fehlende umfassende soziale Absicherung für Arbeitnehmer und höhere Fluktuation sowie eingeschränkte Einsatzmöglichkeiten für Arbeitgeber.
Urlaub Minijob
Der Urlaubsanspruch bei einem Minijob richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Er ist grundsätzlich genauso geregelt wie bei regulären Arbeitsverhältnissen. In Deutschland besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer 5-Tagewoche ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Da Minijobber meist weniger als fünf Tage die Woche arbeiten, lässt sich der Urlaubsanspruch anhand der tatsächlichen Arbeitstage errechnen:
Generelle Formel:
Urlaubsanspruch (Tage) = Arbeitstage pro Woche × 24 / 6
Beispiel: Arbeitet ein Minijobber 2 Tage pro Woche
Urlaubsanspruch (Tage) = 2 × 24 / 6 = 8 Tage
Dadurch wird sichergestellt, dass Minijobber proportional zu ihrer Arbeitszeit denselben Urlaubsanspruch haben wie reguläre Angestellte.
Versicherungen und Minijob
Minijobber müssen sich oft eigenverantwortlich um ihre Versicherungen sorgen. Es gibt diverse Regelungen, die für Versicherungen und Minijobs gelten:
Krankenversicherung:
Arbeitnehmer sind nicht krankenversicherungspflichtig und müssen sich anderweitig versichern (Familien-, freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung).
Rentenversicherung:
Arbeitnehmer können in eine Rentenversicherung mit einem Eigenanteil von 3,6% einzahlen. Eine Befreiung ist möglich, dann gibt es aber keine Beiträge und keine Rentenansprüche.
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung:
Arbeitnehmer sind nicht versicherungspflichtig und müssen sich ggf. selbst versichern.
Unfallversicherung:
Arbeitnehmer sind über den Arbeitgeber versichert.
Neben Versicherungen gibt es auch noch einige steuerliche Aspekte, die sowohl für AN als auch für AG relevant sind.
Steuer Minijob
Bei Minijobs können Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 2% des Arbeitsentgelts abführen, was Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beinhaltet. Dadurch bleibt das Einkommen für den Minijobber steuerfrei.
Für den Arbeitnehmer sind die Einnahmen aus einem Minijob bis zur monatlichen Verdienstgrenze von 538 Euro steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer wählt. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, und das gesamte Einkommen wird steuerpflichtig. Bei mehreren Minijobs gilt die Steuerfreiheit nur für den ersten Minijob; weitere Minijobs werden individuell besteuert und unterliegen den regulären Lohnsteuermerkmalen.
Solche steuerlichen Regelungen machen Minijobs für Arbeitnehmer attraktiv, da sie oft steuerfrei bleiben, und bieten Arbeitgebern gleichzeitig eine vereinfachte Abwicklung durch die Pauschalversteuerung.
Fazit: Minijob
Abschließend lässt sich festhalten, dass Minijobs sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern attraktive Vorteile bieten können: flexible Arbeitszeiten, steuerfreie Einkünfte und einfache Verwaltung. Jedoch sind die begrenzten Verdienstmöglichkeiten und die fehlende umfassende soziale Absicherung oft Nachteile . Durch zukünftige Reformen könnte diese Aspekte noch verbessert werden, indem sie beispielsweise die Verdienstgrenze erhöhen und bessere Sozialversicherungsregelungen einführen. So könnten Minijobs weiterhin eine wichtige Rolle im deutschen Arbeitsmarkt spielen und gleichzeitig die soziale Sicherheit stärken.
Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)
Wie viel darf ich im Monat verdienen bei einem Minijob?
Bei einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung darf der AN monatlich maximal 538 Euro verdienen. Diese Grenze muss eingehalten werden, damit der Job als geringfügige Beschäftigung gilt und von den entsprechenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen profitieren kann.
Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob erlaubt einen monatlichen Verdienst von bis zu 538 Euro, ist weitgehend sozialversicherungsfrei und kann pauschal besteuert werden. Ein Midijob hingegen liegt im Verdienstbereich von 538,01 bis 2.000 Euro, hat reduzierte Sozialversicherungsbeiträge und wird nach individuellen Lohnsteuermerkmalen besteuert, bietet jedoch volle Arbeitnehmerrechte.
Mindestalter Minijob?
In der Regel beträgt das Mindestalter für einen Minijob 15 Jahre. Dabei gelten die normalen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und es kommt zusätzlich auf die Tätigkeit an. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen leichte Arbeiten ausüben, wie zum Beispiel Zeitungen austragen.
Wie viele Minijobs darf ich gleichzeitig haben?
Es dürfen gleichzeitig mehrere Minijobs ausgeführt werden, solange das Gesamteinkommen aus allen Minijobs die Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat nicht überschreitet. Andernfalls erlischt der Status des Minijobs, dann werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.
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