Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht ist in den Ruhestand getreten
Mit Ablauf des 30. Juni 2025 ist Prof. Dr. Ulrich Koch, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG), in den Ruhestand getreten. Er gilt als prägende Persönlichkeit des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere im Bereich des Kündigungsrechts. Unter seiner Leitung entwickelte der Zweite Senat die Rechtsprechung zu Themen wie prozessuale Beweisverwertungsverbote, Massenentlassungen, betriebliches Eingliederungsmanagement und Sonderkündigungsschutz weiter stets auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben. Seine Entscheidungen stießen oft auch über juristische Fachkreise hinaus auf öffentliche Aufmerksamkeit, z. B. zu Kündigungen im kirchlichen Arbeitsverhältnis oder zur Vertraulichkeit privater Chatgruppen von Arbeitnehmern.
Geboren 1959 in Göttingen, begann Koch seine berufliche Laufbahn zunächst als Sparkassenkaufmann. Nach dem Jurastudium und seiner Promotion in Göttingen trat er 1990 in den öffentlichen Dienst ein. Nach verschiedenen Stationen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern darunter als Direktor des Arbeitsgerichts Stralsund und als Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts wurde er 2005 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Seit 2016 war er Vorsitzender des für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senats.
Koch engagierte sich nicht nur als Richter, sondern auch als Hochschullehrer und Fachautor. Er veröffentlichte zahlreiche Beiträge zum Kündigungs-, Betriebsverfassungs- und Verfahrensrecht und war Mitherausgeber eines arbeitsrechtlichen Stichwortlexikons mit dem Ziel, juristische Inhalte allgemeinverständlich aufzubereiten. An der Universität Göttingen hielt er als Honorarprofessor regelmäßig Vorlesungen. Darüber hinaus war er als Präsidialrichter maßgeblich an der Einführung der elektronischen Gerichtsakte beteiligt. Für seine fachliche Expertise und sein Engagement genießt er hohe Anerkennung in Wissenschaft und Praxis.