Zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Zum 01.März 2024 ist das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Die neuen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung in Deutschland ermöglichen es Menschen aus Drittstaaten, bereits mit zwei Jahren Berufserfahrung und einem anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss im Herkunftsland, zu arbeiten, ohne dass ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt werden muss. Es gibt Verbesserungen für Nicht-EU-Ausländer*innen, die zu Bildungszwecken nach Deutschland kommen, sowie Erleichterungen für Personen, die in Deutschland ausgebildet werden möchten. Die dritte Stufe folgt zum 01. Juni 2024.