Managerin gegen den Gender-Pay-Gap (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2024 – 2 Sa 14/24)

Managerin gegen den Gender-Pay-Gap (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24)

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sprach einer Managerin rund 130.000 Euro an Gehaltsnachzahlungen zu. Die Klägerin klagte, weil sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen auf derselben Führungsebene weniger verdiente und forderte rund 420.000 Euro Nachzahlung. Das LAG Baden-Württemberg sprach ihr jedoch nur etwa 130.000 Euro zu, basierend auf der Differenz zwischen den Medianentgelten der weiblichen und männlichen Vergleichsgruppe. Das Gericht stellte fest, dass kein ausreichender Beweis für eine geschlechtsbezogene Benachteiligung in der Höhe des maximal geforderten Betrags vorlag.