Bundesregierung beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz
Die Bundesregierung hat mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Pflegebereichs unternommen: Ab dem 1. Januar 2027 wird eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenzeingeführt. Ziel ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, den Personalmangel abzufedern und Mobilität sowie Anerkennung von Abschlüssen zu erleichtern.
Hintergrund und Zielsetzung
Mit dem neuen Gesetz wird erstmals ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsbild der Pflegefachassistenz etabliert. Dieses ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen im Bereich der Pflegehilfe und -assistenz.
Neben der höheren Durchlässigkeit zwischen Bundesländern sollen auch ausländische Abschlüsse einfacher anerkannt werden über eine standardisierte Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang, statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung.
Kernelemente der neuen Ausbildung:
- Start: 1. Januar 2027
- Dauer: 18 Monate (Vollzeit), Teilzeit oder Verkürzungen bei Vorerfahrung möglich
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss – bei positiver Prognose auch ohne formalen Abschluss
- Inhalte: Generalistische Ausbildung mit Pflichtstationen in der stationären Langzeitpflege, ambulanten Pflege und Akutpflege
- Vergütung: Einheitliche, angemessene Ausbildungsvergütung
- Karriereweg: Anschlussfähigkeit zur Pflegefachperson-Ausbildung und Möglichkeit eines Pflegestudiums
- Berücksichtigung abgebrochener Pflegeausbildungen: Frühere Ausbildungsleistungen können angerechnet werden
Arbeitsrechtlicher Ausblick
Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen bringt die Neuregelung mehr Klarheit und Planungssicherheit. Der einheitliche Qualifikationsrahmen erleichtert die Personalplanung über Ländergrenzen hinweg. Gleichzeitig bietet die strukturierte Ausbildung neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung durch Aufstiegsoptionen innerhalb der Pflegeberufe. Für das Jahr 2026 ist der Start des Finanzierungsverfahrens vorgesehen eine rechtzeitige Vorbereitung auf tarifliche und organisatorische Fragen ist angeraten.