Mindestlohn steigt ab 2026 auf 13,90 € – weitere Erhöhung 2027 geplant
Das Bundeskabinett hat der Empfehlung der Mindestlohnkommission zugestimmt und die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro.
Insgesamt bedeutet dies einen Anstieg um rund 13,9 % innerhalb von zwei Jahren:
- 2025: 12,82 €
- 2026: 13,90 € (+8,42 %)
- 2027: 14,60 € (+5,04 %)
Hintergrund: Wie der Mindestlohn festgelegt wird
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bildet in Deutschland die verbindliche Lohnuntergrenze, die mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmer gilt. Eingeführt wurde der Mindestlohn im Jahr 2015.
Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet eine ständige Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammensetzt. Diese prüft alle zwei Jahre die Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Wettbewerbsbedingungen und Wirtschaftlichkeit und legt der Bundesregierung entsprechende Empfehlungen vor.
Der jüngste Beschluss der Kommission vom 27. Juni 2025 betrifft die Anpassung ab 2026 und 2027. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag nun umgesetzt.
Was Unternehmen und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten
Arbeitgeber müssen rechtzeitig sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2026 alle Beschäftigten mindestens den neuen Stundenlohn von 13,90 € erhalten. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können Bußgelder und Nachzahlungsansprüche nach sich ziehen.