100% Homeoffice oder Änderungskündigung (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2024 – 9 Sa 42/24)
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit zukünftig nicht ausschließlich im Homeoffice fortführen kann. Nachdem ein Standort, welcher der Beschäftigungsort des Klägers war, geschlossen wurde, wurden den dortigen Mitarbeitern Änderungskündigungen ausgesprochen. Das Arbeitsverhältnis sollte an einem 240 Kilometer entfernten Ort fortgeführt werden unter denselben Bedingungen. Die Arbeitgeberin, die Beklagte, wollte das Arbeitsverhältnis nicht als reine Homeoffice-Tätigkeit weiterführen mit der Begründung, dass sie das Homeoffice stufenweise abbauen will, um die Produktivität der Mitarbeiter zu steigern. Da das Homeoffice nicht vertraglich vereinbart war, reichte die schlüssige Erklärung der Beklagten, wieso sie keinen reinen Homeoffice-Einsatz will, aus.