Anspruch auf Herausgabe von Zusatzberechtigungen (BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 134/23)

Anspruch auf Herausgabe von Zusatzberechtigungen (BAG, Urteil vom 20.06.2024 - 2 AZR 134/23)

Das Bundesarbeitsgericht entschied über die Wirksamkeit der Kündigung eines Triebfahrzeugführers und auf den Anspruch auf Herausgabe von Zusatzberechtigungen, die ihn dazu berechtigen Triebfahrzeuge zu fahren. Nachdem der Kläger mehrmals sicherheitsrelevante Verstöße begangen hatte, wurde er aufgefordert seine Zusatzberechtigungen abzugeben und erhielt eine Kündigung. Das BAG bestätigte das Urteil der Vorinstanz, dass die Kündigung mangels sozialer Rechtfertigung gemäß § 1 Abs. 1 KSchG unwirksam war. Die Rückgabe der Zusatzberechtigungen wurde zur erneuten Prüfung an das Landesarbeitsgericht verwiesen.