Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft: NRW startet in die zweite Diskussionsrunde

Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft: NRW startet in die zweite Diskussionsrunde

Am 12. November 2025 hat Justizminister Dr. Benjamin Limbach gemeinsam mit den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen ein Diskussionspapier zur zukünftigen Ausrichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit vorgestellt. Es ist das Ergebnis eines viermonatigen Beteiligungsprozesses mit Vertretern von Justiz, Anwaltschaft sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Ziel ist es, die Arbeitsgerichtsbarkeit an die veränderten Bedingungen der Arbeitswelt anzupassen und dauerhaft leistungsfähig aufzustellen.

Herausforderungen: Kleine Standorte, sinkende Fallzahlen, neue Arbeitsformen

Die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ist historisch dezentral organisiert: Rund 700 Mitarbeitende arbeiten an 33 teils sehr kleinen Standorten. Viele Gerichte verfügen über nur wenige Richterinnen und Richter und ein kleines Verwaltungsteam. Dazu kommen:

ein Rückgang der Personalzahlen um rund 10 % in den vergangenen zehn Jahren,

deutlich sinkende Verfahrenszahlen (–20 % in Urteilsverfahren, –43 % in Beschlussverfahren),

veränderte Arbeitsrealitäten wie digitale Verhandlungen und verstärkte Homeoffice-Nutzung.

Diese Rahmenbedingungen führen insbesondere an kleinen Standorten schnell zu Engpässen etwa, wenn Schlüsselpersonal, wie Wachtmeister oder Rechtspfleger ausfällt.

Vorschlag: Weniger Gerichte, aber mehr Stabilität

Kernpunkt des Diskussionspapiers ist die Bündelung der 33 bisherigen Gerichte auf 17 größere Einheiten. Gleichzeitig soll die örtliche Erreichbarkeit erhalten bleiben: Durch auswärtige Kammern und lokale Gerichtstage wären weiterhin rund 40 Standorte in NRW präsent.

Vorteile dieser Konzentration sind unter anderem:

  • stabilere personelle Besetzung und geringere Ausfallrisiken,
  • effizientere Verwaltung und verbesserter kollegialer Austausch,
  • moderne technische Ausstattung und lokaler IT-Service,
  • Verbesserung des digitalen Zugangs und flexiblere Arbeitsmöglichkeiten für die Beschäftigten.

 

Damit sollen Wartezeiten reduziert, Verhandlungsausfälle verhindert und die Qualität der Rechtsprechung nachhaltig gesichert werden.