Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft: NRW startet in die zweite Diskussionsrunde
Am 12. November 2025 hat Justizminister Dr. Benjamin Limbach gemeinsam mit den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen ein Diskussionspapier zur zukünftigen Ausrichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit vorgestellt. Es ist das Ergebnis eines viermonatigen Beteiligungsprozesses mit Vertretern von Justiz, Anwaltschaft sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Ziel ist es, die Arbeitsgerichtsbarkeit an die veränderten Bedingungen der Arbeitswelt anzupassen und dauerhaft leistungsfähig aufzustellen.
Herausforderungen: Kleine Standorte, sinkende Fallzahlen, neue Arbeitsformen
Die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ist historisch dezentral organisiert: Rund 700 Mitarbeitende arbeiten an 33 teils sehr kleinen Standorten. Viele Gerichte verfügen über nur wenige Richterinnen und Richter und ein kleines Verwaltungsteam. Dazu kommen:
ein Rückgang der Personalzahlen um rund 10 % in den vergangenen zehn Jahren,
deutlich sinkende Verfahrenszahlen (–20 % in Urteilsverfahren, –43 % in Beschlussverfahren),
veränderte Arbeitsrealitäten wie digitale Verhandlungen und verstärkte Homeoffice-Nutzung.
Diese Rahmenbedingungen führen insbesondere an kleinen Standorten schnell zu Engpässen etwa, wenn Schlüsselpersonal, wie Wachtmeister oder Rechtspfleger ausfällt.
Vorschlag: Weniger Gerichte, aber mehr Stabilität
Kernpunkt des Diskussionspapiers ist die Bündelung der 33 bisherigen Gerichte auf 17 größere Einheiten. Gleichzeitig soll die örtliche Erreichbarkeit erhalten bleiben: Durch auswärtige Kammern und lokale Gerichtstage wären weiterhin rund 40 Standorte in NRW präsent.
Vorteile dieser Konzentration sind unter anderem:
- stabilere personelle Besetzung und geringere Ausfallrisiken,
- effizientere Verwaltung und verbesserter kollegialer Austausch,
- moderne technische Ausstattung und lokaler IT-Service,
- Verbesserung des digitalen Zugangs und flexiblere Arbeitsmöglichkeiten für die Beschäftigten.
Damit sollen Wartezeiten reduziert, Verhandlungsausfälle verhindert und die Qualität der Rechtsprechung nachhaltig gesichert werden.