Ausschluss von Bewerbern bei sachgrundloser Befristung rechtmäßig (BAG, Urteil vom 25. Juli 2024 - 8 AZR 24/24)
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass öffentliche Arbeitgeber Bewerber von sachgrundlos befristeten Stellen ausschließen dürfen, wenn bereits ein früheres Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber bestanden hat. Die Klägerin, die während ihres Studiums mehrmals befristet als Tutorin beschäftigt war, wurde bei der Bewerbung für eine neue Stelle im Bereich der Sozialarbeit von der Auswahl ausgeschlossen. Das Gericht stellte klar, dass dieser Ausschluss im Rahmen des Organisationsermessens des Arbeitgebers liegt und rechtmäßig ist.