Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (BAG, Urteil vom 23.04.2024 5 AZR 178/23)

Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (BAG, Urteil vom 23.04.2024 5 AZR 178/23)

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Wach- und Sicherheitsunternehmen seinem erkrankten Mitarbeiter Zuschläge für die Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie eine Schichtleiterzulage zahlen muss. Der Kläger war während einer Nachtschicht erkrankt und war für den Zeitraum vom 27.03.2022 bis zum 05.04.2022 arbeitsunfähig. Das Unternehmen hatte nur den Grundlohn gezahlt, woraufhin der Kläger weitere Entgeltfortzahlungen für die geplanten Zuschläge einforderte. Laut Tarifvertrag zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall müssen diese Zuschläge gezahlt werden, da sie Teil der tariflichen Vergütung sind.