Beweiswert einer im Nicht-EU Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 9 Sa 538/23)

Beweiswert einer im Nicht-EU Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 9 Sa 538/23)

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in Ländern außerhalb der EU ausgestellt wurde, erschüttert werden kann. Der Kläger legte kurz vor Ende seines Urlaubs eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines tunesischen Arztes vor, welche ihn für 24 Tage, vom 07. bis zum 30. September 2022, für arbeitsunfähig erklärte. Trotz dessen, dass dem Kläger vom Arzt ein Reiseverbot erteilt wurde und dieser ihn darauf verwies pflegegerechte Ruhe einzuhalten, buchte er einen Tag nach dem Arztbesuch ein Fährenticket für die Rückfahrt nach Deutschland. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Ländern außerhalb der EU hat grundsätzliche den gleichen Beweiswert wie eine inländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, jedoch wurde der Beweiswert der vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Kauf des Tickets vor Ende des Krankheitszeitraums und selbes Verhalten in vergangenen Jahren erschüttert.