EM-Spiele während der Arbeitszeit (ArbG Köln, Urteil vom 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16)
Trotz großer Vorfreude der Fans über die EM-Spiele dieses Jahr, muss an ein wichtiges Urteil aus dem Jahr 2017 zurückerinnert werden. Das Arbeitsgericht Köln entschied, dass das Verfolgen von Fußballspielen an einem vom Arbeitgeber gestellten Gerät während der Arbeitszeit eine Pflichtverletzung darstellt. Zu vergleichen sei dies mit der privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit. Bei derartigen Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber unter anderem Abmahnungen aussprechen. Die EM-Spiele sind während der Arbeitszeit also mit großer Achtung zu genießen!