Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2024 – 10 Sa 13/24)
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass einer Architektin eine Entschädigung von 1.500 Euro zusteht, weil ihr eine Kundin aufgrund ihres Geschlechts als Beraterin entzogen wurde. Die Klägerin hatte argumentiert, dass ihr Arbeitgeber sie nicht ausreichend vor der Diskriminierung geschützt und stattdessen die Kundin einem männlichen Kollegen zugewiesen habe. Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet gewesen wäre, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, etwa durch ein klärendes Gespräch mit der Kundin. Da dies unterblieb, wurde die Klägerin unmittelbar wegen ihres Geschlechts benachteiligt.