Entziehung der Home-Office-Erlaubnis und Versetzung (LAG Köln, Urteil vom 11.07.2024 – 6 Sa 579/23)
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass die Entziehung der Home-Office Erlaubnis eines Managers und seine Versetzung in einem 500km weiter weg gelegenen Ort die Grenzen des billigen Ermessens des Direktionsrechts des Arbeitgebers verletzt (§ 106 GewO). Nachdem er seit drei Jahren überwiegend von zu Hause aus gearbeitet hatte, wurde sein Heimatstandort geschlossen. Daraufhin erhielt der Manager den Entzug seiner Erlaubnis im Home-Office zu arbeiten, wurde an einen anderen Arbeitsplatz versetzt und erhielt eine hilfsweise ordentliche Kündigung, falls die Versetzung unwirksam sein sollte. Das Gericht stellte fest, dass der Manager ein starkes Interesse an der Erhaltung seiner jetzigen Lebensumstände und seines Wohnortes hat und die Versetzung des Arbeitgebers sachlich nicht gerechtfertigt sei.