Förderung zum Flugkapitän (BAG, Urteil vom 19.12.2024 – 6 AZR 131/23)
Der Kläger wollte aufgrund seiner bisherigen Seniorität zum Kapitän befördert werden und beanstandete die neue tarifliche Regelung zur Senioritätsberechnung. Nach dem neuen Tarifvertrag wird für Piloten, die in der Wachstumsphase eingestellt wurden, neben der Betriebszugehörigkeit auch die Berufserfahrung berücksichtigt, was bei dem Kläger zu einer Verschlechterung seiner Listenposition führte. Er verlangte die Beförderung auf Grundlage der alten Senioritätsliste und berief sich auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie das Rückwirkungsverbot. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die neue Regelung wirksam sei, da die Tarifparteien einen sachlichen Grund für die geänderte Berechnung hatten und keine unzulässige Ungleichbehandlung vorliege.