Gehaltsforderungen von ehemaligen VW-Managern abgewiesen (ArbG Braunschweig, Urteil vom 15.10.2024)
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat in 23 von 26 Fällen die Klagen ehemaliger VW-Führungskräfte abgewiesen, die aufgrund von Sparmaßnahmen des Unternehmens Gehaltserhöhungen und Prämien einforderten. Im März 2023 wurden die Kläger über die Gehaltsanpassungen informiert, jedoch folgte im Februar 2024 die Nachricht, dass aufgrund von Sparmaßnahmen die Anpassungen des Gehalts nicht stattfinden würden. Hierbei handelt es sich um eine Gehaltserhöhung von 3,3% und eine 1000 Euro Prämie. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Zusage über die Gehaltsanpassungen nicht rechtsverbindlich waren, da das Schriftformerfordernis nicht eingehalten wurde.