Hamas-Verherrlichung auf Facebook rechtfertigt nicht immer eine Kündigung (LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2024 – 3 SLa 313/24)
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen antisemitischer und gewaltverherrlichender Äußerungen auf Facebook nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Bezug zum Arbeitgeber eine konkrete Rufschädigung nach sich zieht. Ein Schlosser hatte auf seinem öffentlichen Facebook-Profil antisemitische Kommentare und ein gewaltverherrlichendes Video geteilt. Da auf seinem Profil auch sein Arbeitgeber erkennbar war, bejahte das Gericht zwar eine schwere Pflichtverletzung. Allerdings sah es die Kündigung als unverhältnismäßig an, da der Arbeitnehmer den Arbeitgeberbezug nicht vorsätzlich hergestellt hatte und diesen nach Hinweis sofort löschte. Eine Abmahnung wäre nach Ansicht des Gerichts ausreichend gewesen.