Kein Anspruch auf 13. Monatsgehalt (BAG, Urteil vom 20.03.2024 - 5 AZR 161/23)
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Mitarbeiter der Lufthansa keinen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt hat. Der Kläger forderte die Zahlung eines zusätzlichen Monatsgehalts, basierend auf einer Klausel in seinem Arbeitsvertrag. Das BAG entschied, dass der Arbeitsertrag keinen eigenständigen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt begründet, sondern auf eine tarifvertragliche Regelung verweist, welche nur Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorsieht. Die Klausel, die eine 13-malige Zahlung erwähnt, sei deklaratorisch und keine konstitutive Regelung, die einen Anspruch auf ein zusätzliches Gehalt unabhängig von den Tarifverträgen begründe.