Kein Schadensersatz wegen Mobbing (LAG Schleswig-Holstein v. 11.10.2023 – 6 Sa 48/23)
Das LAG Schleswig-Holstein entschied, dass eine Arbeitnehmerin, die ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen Mobbing verklagt hatte, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, trotz angeblicher Gesundheitsbeeinträchtigungen. Die Klägerin wurde unter anderem von zwei Arbeitskolleginnen vermeintlich wegen ihrer Herkunft und ihres Glaubens schikaniert. Dabei entschied das Gericht, dass „Mobbing“ kein Rechtsbegriff sei und dass in diesem Fall keine Verletzung der Schutzpflicht des Arbeitgebers vorliegt. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.