Trans Frau klagt wegen Diskriminierung (ArbG Berlin 27 Ca 4252/24)
Eine trans Frau und ihr Arbeitgeber McDonalds schlossen vor dem Arbeitsgericht Berlin einen Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 16.500 Euro brutto. Nachdem ihr der Zutritt zur Damenumkleide verwehrt wurde und ihr Arbeitgeber nichts dagegen unternommen hatte, wollte die Klägerin eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Diskriminierung bezüglich ihres Geschlechts geltend machen. Ihr Arbeitgeber stritt jegliche Diskriminierungsvorwürfe ab und bot ihr mehrere Wiedergutmachungsmöglichkeiten, wie das Unterstützen der Karriere der trans Frau an. Schlussendlich einigten sich die Parteien auf eine Abfindung i.H.v. 16.500 Euro und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.