Verhaltensbedingte Kündigung und Entfernung einer Abmahnung (LAG Hessen, Urteil vom 12.03.2024 – 8 Sa 82/23)

Verhaltensbedingte Kündigung und Entfernung einer Abmahnung (LAG Hessen, Urteil vom 12.03.2024 – 8 Sa 82/23)

Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers rechtmäßig ist. Aufgrund von „aggressivem und respektlosem“ Verhalten des Klägers erhielt dieser die ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung. Das Landesarbeitsgericht sah das Fehlverhalten durch Aussagen mehrerer Zeugen als ausreichend bewiesen an und stellte fest, dass zuvor eine Abmahnung wegen ähnlicher Vorfälle geschehen war.  Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist für den Arbeitgeber aufgrund von Wiederholungsgefahr unzumutbar. Der Kläger begehrte ebenfalls die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen zu lassen, jedoch wurde dies abgelehnt, da das Arbeitsverhältnis schon beendet ist und keine Nachteile für den Kläger ersichtlich sind.