Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Am 26. September 2024 hat der Bundestag das vierte Bürokratieentlastungsgesetz durch die zweite/ dritte Lesung gebracht und damit beschlossen. Dieses sieht zahlreiche Erleichterungen für die Wirtschaft vor. Zum Beispiel können bei Zustimmung des Arbeitgebers Arbeitszeugnisse zukünftig digital ausgestellt werden. Arbeitsverträge können wirksam per Mail und ohne Unterschrift abgeschlossen werden. Zudem können Arbeitgeber unter anderem Aushangspflichten, wie nach dem Arbeitszeitgesetz, jetzt elektronisch über interne Kommunikationssysteme erfüllen.