Arbeitsrechthaberei Team

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21. Januar 2024


Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Jeder Mensch braucht hin und wieder eine Auszeit, weshalb der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch essenziell für das Wohlbefinden und die langfristige Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen ist. In diesem Artikel werden Sie einen Einblick in verschiedene Aspekte des Urlaubsanspruchs in Deutschland erhalten und sich so eine gute Übersicht über Ihre Rechte verschaffen können.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) die rechtliche Grundlage für den Urlaubsanspruch und legt Mindeststandards für den bezahlten Jahresurlaub fest. Demnach haben Arbeitnehmer:innen bei einer 5-Tage-Woche einen Mindestanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Dies ist unabhängig davon, ob der/die Arbeitnehmer:in in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet. Vertraglich werden jedoch häufig höhere Ansprüche (z.B. 30 Tage) vereinbart. Außerdem dürfen ungenutzte Urlaubstage theoretisch bis zum 31. März im Folgejahr genommen werden. Um dies rechtfertigen zu können sollte es allerdings dringende persönliche oder betriebliche Gründe geben. Darüber hinaus steht Ihnen der volle Urlaub erst nach sechs Monaten im Unternehmen zu. Dennoch können Sie in der Probezeit schon Urlaub nehmen, solange es Ihr:e Arbeitgeber:in zulässt. Außerdem stehen schwerbehinderten Arbeitnehmern:innen bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage Zusatzurlaub zu.

Berechnung des gesetzlichen Anspruchs

Neben der 5-Tage-Woche gibt es noch andere Konstellationen, die Ihren Urlaubsanspruch beeinflussen könnten. Bei einer 6-Tage-Woche haben Arbeitnehmer:innen gesetzlich beispielsweise mindestens 24 Tage Urlaubsanspruch. Dies berechnet sich folgendermaßen:

24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage pro Woche * x tatsächliche Arbeitstage = tatsächlicher Urlaubsanspruch

Bei Teilzeitkräften kann diese Formel jedoch zum falschen Ergebnis führen, wenn die Person insgesamt weniger als fünf Tage wöchentlich arbeitet oder ihr Urlaubsanspruch in Tagen keine volle Woche ergibt. In diesem Fall muss die folgende Formel genutzt werden:

Arbeitstage der Arbeitskraft pro Woche / Arbeitstage pro Woche des Unternehmens * reguläre Urlaubstage = anteilige Urlaubstage

Das Ergebnis wird anschließend auf- bzw. abgerundet, doch auch abgerundete Urlaubstage dürfen dennoch in Form von Freistunden beantragt werden.

Urlaubsanspruch während Elternzeit und Sabbaticals

Der Urlaubsanspruch verfällt für Arbeitnehmer:innen in Elternzeit oder im Mutterschutz normalerweise nicht und wird selbst bei deren Rückkehr nach einem Jahreswechsel zu den neuen Urlaubstagen addiert. Der/die Arbeitgeber:in kann diese Regelung durch eine ausdrückliche Erklärung jedoch aushebeln und die Elternzeit für jeden vollen Monat der Elternzeit um jeweils ein Zwölftel kürzen.

Da es sich bei einem Sabbatical um einen (meist) unbezahlten Sonderurlaub handelt, ruht das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit und es gibt keinen Anspruch auf weiteren Urlaub.

Urlaubsplanung und Abstimmung im Betrieb

Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Arbeitnehmer:innen bei einer 5-Tage-Woche an höchstens zehn aufeinander folgende Werktagen Urlaub nehmen dürfen. Wollen Sie länger frei nehmen, dürfen dem keine dringenden betrieblichen Gründe im Wege stehen.

Planen Sie Ihren Urlaub definitiv im Vorfeld! Sollten Sie ohne die Genehmigung des/der Vorgesetzten fahren, riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Dennoch benötigt der/die  Arbeitgeber:in einen guten Grund, um Ihren Urlaubsantrag nicht zu genehmigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zu viele Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen möchten.

Außerdem sollte Ihr:e Arbeitgeber:in Ihren Antrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums genehmigen oder ablehnen. Gute Nachrichten: Sobald Ihr:e Chef:in Ihnen den Urlaub genehmigt hat, kann dieser ohne Ihre Zustimmung nicht mehr einfach zurückgezogen werden. Dies ist nur in seltenen Ausnahmefällen, wie einem unerwarteten Ausfall vieler Mitarbeiter:innen, möglich.

Krankheitsfall im Urlaub

Dies ist zum Glück kein Problem! Sollten Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie nur zum Arzt gehen und Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in anschließend ein gültigen Attest vorlegen. Nun gelten die Tage, in denen Sie ärztlich krankgeschrieben wurden nicht als Urlaubstage, sondern als Krankheitstage, denn der Urlaub soll als Erholung dienen. Die dadurch „verlorenen“ Urlaubstage werden Ihnen wieder gut geschrieben.

Fazit

Die genauen Bestimmungen bezüglich des Urlaubsanspruchs sind auf den ersten Blick oft nicht leicht zu erkennen, da je nach Situation einige Sonderregelungen in Kraft treten können. Diese wurden jedoch oft mit dem Schutz der Arbeitnehmer:innen im Blick eingeführt. So können Sie von einer Ihrem Arbeitsmaß angemessenen Erholungszeit profitieren und sind im Fall von z.B. Krankheit oder Mutterschutz vor unfairen Kürzungen Ihres Jahresurlaubes geschützt. Die genauen Reglungen für den individuellen Urlaubsanspruch übersteigen häufig den gesetzlich festgelegten Mindestanspruch und werden im Arbeitsvertrag festgehalten.

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)

Ab wann habe ich volles Recht auf meinen jährlichen Urlaubsanspruch?

Nach sechs Monaten im Unternehmen haben Sie volles Recht auf Ihren jährlichen Urlaubsanspruch. Vorher erwerben sie mit jedem Arbeitsmonat 1/12 des Anspruchs.

Verschwende ich meinen wohlverdienten Urlaub im plötzlichen Krankheitsfall?

Nein, auch im Urlaub können Sie zum Arzt gehen und sich ein Attest ausstellen lassen, um krankgeschrieben zu werden. So verlieren Sie Ihren Urlaubsanspruch nicht.

Muss ich meinen Urlaubsplan vom Chef genehmigen lassen?

Ja! Um eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung zu vermeiden, sollten Sie dies unbedingt machen.

Arbeitsrechthaberei Team21. Januar 202469 Views |0 comments

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