Arbeitsrechthaberei Team

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11. April 2024


Krankschreibung: Telefonisch und elektronisch (eAU)

Krankschreibung: Telefonisch und elektronisch (eAU)

Eine Krankschreibung oder auch Arbeitsunfähigkeitserklärung ist ein Bescheid, der durch eine Ärztin oder eine Arzt ausgestellt wird und Arbeitnehmer:innen für einen festgelegten Zeitraum beim Arbeitgeber krank meldet. Im Unterschied zu einer Krankmeldung kann eine Krankschreibung nur durch einen Arzt oder Ärztin ausgestellt werden. Sie wird in der Regel spätestens am vierten Tag nach einer Krankmeldung benötigt, um dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Krankschreibung: Ablauf und Pflichten

Gesetzlich ist eine Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt ab dem vierten Tag nach einer Krankmeldung notwendig. Eine Krankmeldung kann durch den/die Arbeitnehmer selbst stattfinden und gilt, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, für maximal 3 Tage. Durch eine ärztliche Krankschreibung bestätigt eine Ärztin oder ein Arzt, dass der/die Arbeitnehmer:in nicht in der Lage ist der vertraglich festgelegten Pflichten der Arbeit nachzukommen und es wird außerdem ein Zeitraum festgelegt, wie lange dies so bleiben wird. Der Zeitraum wird durch Arzt oder Ärztin festgelegt, je nach Schwere der Krankheit oder Verletzung.

Der/die Arbeitnehmer:in ist verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitserklärung durch den/die Arzt oder Ärztin an den Arbeitgeber zu übermitteln. Mittlerweile funktioniert diese Übertragung auch elektronisch über die gesetzliche Krankenkasse. Privatversicherte Patient:innen müssen weiterhin den Bescheid in Papierform vorlegen. Da bei Minijobber:innen die Krankenkasse nicht verpflichtend vom Arbeitgeber abgefragt wird kann es auch in diesen Fällen vorkommen, dass der Bescheid auf Papier vorgelegt werden muss. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert bei der Einstellung auch die Versicherung abzufragen, um den Ablauf dieses Prozesses deutlich zu vereinfachen.

Telefonische Krankschreibung

Seit Ende 2023 ist es wieder möglich sich telefonisch durch den Hausarzt krankmelden zu lassen. Diese Regelung hatte die Bundesregierung während der Corona Pandemie erlassen, um den Kontakt mit infizierten zu verringern. Es wurde nun wieder eingeführt um sowohl die Ärzte und Ärztinnen zu entlasten und die Ansteckungsgefahr in den Wartezimmern zu verringern. Jetzt ist es wieder möglich und das gilt auch für die Krankschreibung der Kinder. Die telefonische Krankschreibung kann bis zu fünf Tagen gelten und der Arzt oder die Ärztin fragen per Telefon Symptome und Beschwerden ab.

Was sind die Voraussetzungen?

Als Patient:in muss man bereits bei der Ärztin oder dem Arzt bekannt sein muss, denn die elektronische Krankmeldung wird über die gesetzliche Krankenkasse abgewickelt.

Die Erkrankung darf nicht schwer sein und Arzt oder Ärztin entscheiden, ob der telefonische Kontakt für eine Krankschreibung ausreicht oder ob ein persönlicher Besuch notwendig ist.

Eine telefonische Verlängerung der Krankschreibung ist nicht möglich.

Elektronische Krankschreibung: eAU

Seit Anfang 2023 ist der „gelbe Zettel“ in den meisten Fällen nicht mehr nötig, um sich bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber krank zu schreiben. Durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden die Daten durch die Praxis der Ärztin oder des Arztes direkt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann dann diese Informationen bei der Krankenkasse abfragen. Der/die Arbeitnehmer:in sind weiterhin verpflichtet den Arbeitgeber rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, aber es ist nicht mehr notwendig die Bescheinigung selbst abzugeben. Es gibt einige Ausnahmen, in denen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht möglich ist. Unter andrem ist es nicht möglich eine Bescheinigung für die Krankheit eines Kindes elektronisch zu übermitteln. Ebenso müssen Privatversicherte oder Bestätigungen aus Privatpraxen weiterhin in Papierform beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Sollten Minijobber ihre Krankenkasse nicht beim Arbeitgeber hinterlegt haben, müssen auch diese ihre Bestätigung in Papierform abgeben.

Fazit: Krankschreibung

Nachdem sich Arbeitnehmer:innen gesetzlich bis zu 3 Tagen selbst krank melden können ist ab dem vierten Tag eine ärztliche Krankschreibung notwendig. Seit Ende 2023 ist es auch möglich sich telefonisch durch die Ärztin oder den Arzt krank schreiben zu lassen, wenn es sich nicht um eine starke Krankheit handelt und man bereits in der Praxis bekannt ist. Der „gelbe Zettel“ wurde durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsversicherung ersetzt, die es gesetzlich versicherten Arbeitnehmer:innen ermöglicht die Krankschreibung elektronisch über die Krankenkasse zu erhalten und dem Arbeitgeber ermöglicht diese auch direkt elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Privat versicherte Arbeitnehmer:innen müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform vorlegen.

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick (FAQ)

Ab wann braucht man eine Krankschreibung?

Eine ärztliche Krankschreibung ist, wenn es im Arbeitsvertrag nicht anders festgelegt, ab dem vierten Krankheitstag notwendig. Es zählen Kalendertage und nicht Arbeitstage.

Wie funktioniert eine telefonische Krankschreibung?

Bei leichten Krankheiten und wenn man in der Praxis bekannt ist, ist es möglich sich telefonisch durch eine Ärztin oder Arzt krank schreiben zu lassen.

Wie lange gilt eine telefonische Krankschreibung?

Eine telefonische Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt gilt bis zu fünf Tagen und kann nicht telefonisch verlängert werden.

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