Eine Bezeichnung, die sich sowohl schwer liest, als auch beim sprechen häufig mit „Minijob“ verwechselt wird. Dabei ist es mehr als das.
Der Midijob existiert in Deutschland seit 2003 und ist auch unter Namen wie „Beschäftigung in der Gleitzeitzone“ oder „Beschäftigung im Übergangsbereich“ (seit 2019) bekannt. Als Midijob zählen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt zwischen 538.01€ und 2000,00€. Es schließt also genau an der Obergrenze des Minijobs an. Diese Grenze hat sich zum 1. Januar 2024 mit der vierten Mindestlohnanpassungsverordnung vom November 2023 (12,41€ pro Stunde) auf 538,00€ angehoben.
Was ist ein Midijob?
Ein Arbeitsverhältnis lässt sich als Midijob bezeichnen, wenn der/die Arbeitnehmer:in ein monatliches Bruttoeinkommen zwischen mindestens 538,01€ und maximal 2000,00€ hat. Dies kann sich auch aus mehreren Einkommen zusammensetzen, solange die monatliche Obergrenze von 2000,00€ nicht überschritten wird (§20 Abs. 2 SGB IV). Befindet man sich innerhalb dieser Grenze fallen für den/die Arbeitnehmer:in weniger Sozialabgaben an. Unter der Grenze von 538€, also bei einem Minijob berufen sich die Abgaben auf Null. Ab 2000,00€ sind die vollen Abgaben zu zahlen. Im Bereich des Midijobs steigen die Abgaben des Arbeitnehmers mit dem Gehalt kontinuierlich an. Daher auch der Name der „Gleitzone“ oder „Übergangsbereich“.
Welche Ausnahmen gibt es?
Als Ausnahme für den Midijob gelten alle Ausbildungsverhältnisse. Dazu zählen Auszubildende, Praktikant:innen, duale Student:innen und Arbeitnehmer:innen im Rahmen eines freien sozialen Jahres. Außerdem zählt kurzfristige Kurzarbeit nicht zum Midijob, da sonst regelmäßig über 2000,00€ verdient wird. Für Student:innen besteht die Möglichkeit des Midijobs.
Hauptvorteile des Midijobs
Wie schon beschrieben zeichnet sich der Midijob vor Allem durch die verringerten Abgaben aus, die sich je nach Höhe des Einkommens anpassen. Wichtig ist allerdings, dass die Arbeitnehmer:innen trotz der verringerten Abgaben die vollen Leistungen der Versicherungen in Anspruch nehmen dürfen. Außerdem ist es möglich neben dem Midijob auch einen Minijob auszuüben und sich damit etwas Gehalt hinzuzuverdienen und weiterhin die Sozialabgaben gering zu halten. Die genaue Bestimmung der Sozialabgaben berechnet sich durch den sogenannten F-Faktor, der jedes Jahr neu herausgegeben wird uns sich aus dem Gesamtversicherungsbeitragssatzes des aktuellen Kalenderjahres ergibt. Für das Jahr 2024 liegt der F-Faktor beispielsweise bei 0,6846 (Quelle: BMAS).
Was muss bei einem Midijob beachtet werden?
Da für Arbeitnehmer:innen mit einem Midijob (verminderte) Sozialversicherungsabgaben fällig sind ist es die Pflicht des Arbeitgebers den Midijob bei allen Sozialversicherungen zu melden und entsprechend abzurechnen. Dies kann zu Mehraufwand führen, da sich die Abgaben variabel nach dem Gehalt unterscheiden. Viele HR-Software Lösungen bieten mittlerweile auch die Möglichkeit dies automatisch zu erledigen oder dabei zu unterstützen, da die Berechnung über mehrere Formeln läuft und teils sehr unübersichtlich sein kann. Außerdem ist die Grenze von 2000,00€ streng einzuhalten, sonst sind die vollen Sozialabgaben zu zahlen.
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