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26. Januar 2024


Mindestlohn Deutschland 2024: Entwicklung und Zukunft

Mindestlohn Deutschland 2024: Entwicklung und Zukunft

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 12,41€ pro Stunde. Dieser Beschluss wurde von der Bundesregierung umgesetzt, nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission aus dem Juni 2023. In einem zweiten Schritt wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82€ angehoben.

Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland eine gesetzliche Regelung für eine Lohnuntergrenze. Damals lag Sie noch bei 8,50€ die Stunde und wurde als eines der großen Versprechen der damaligen Bundesregierung eingeführt. Seitdem ist der Mindestlohn, wie im Mindestlohngesetz vorgesehen, stetig gestiegen, bis er zuletzt im Oktober 2022 mit der größten Erhöhung bisher auf 12,00€ angehoben wurde.  Der gesetzliche Mindestlohn dient in Deutschland sowohl, zum Schutz der Arbeitnehmer:innen, als auch um einen fairen Wettbewerb zu schaffen.

Nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission 2023 und der Umsetzung durch die Bundesregierung, kommt es zu zwei weiteren vorgesehenen Erhöhung auf 12,41€ zum 1. Januar 2024 und auf 12,82€ zum 1. Januar 2025. Als Begründung werden unter anderem die Folgen der Corona Pandemie und die Auswirkungen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine und den resultierenden negativen wirtschaftlichen Folgen genannt. (Mindestlohnkommission – Übersichtsseite Kommission – Vierter Beschluss vom 26.06.2023 (mindestlohn-kommission.de)) Als Grundlage der Vorschläge der Kommission dienen unter anderem auch die Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland.

Welche Auswirkungen hat die Erhöhung des Mindestlohns?

Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Vollzeitbeschäftigte (40h pro Woche) ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 1985,60€ (160 *12,41€). Auch für Arbeitnehmer:innen mit Minijob erhöht sich durch die Mindestlohnerhöhung die monatliche Einkommensgrenze von 520€ auf 538€. Gleiches gilt entsprechend auch für Midijobs bzw. Beschäftigte im Übergangsbereich. Dort steigt die Untergrenze entsprechend auf 538,01€ an, während die Obergrenze mit 2000,00€ jedoch gleich bleibt.

Die Auswirkung auf Arbeitgeber:innen werden von der Mindestlohnkommission als gering eingeschätzt, da auch in den vergangenen Jahren die Steigerung des Mindestlohns immer gut gelungen ist. Es wird also voraussichtlich keine negative Folgen auf die Beschäftigung haben. Nachdem die letzte Steigerung um 1,55€ die Stunde gerade bei Arbeitnehmer:innen im Niedriglohn Sektor sehr deutlich spürbar war, werden sich die meisten auch um die neue Erhöhung freuen auch wenn die Forderungen höher waren. Dies zeigt sich auch im deutschen Bundestag. Dort wurde der Beschluss erstmals seit der Einführung des Mindestlohns 2015 nicht einstimmig beschlossen.

Wo liegt Deutschland im internationalen Vergleich?

Im europäischen Vergleich steht Deutschland extrem gut da und steht nach Luxemburg (15,67€) und den Niederlanden (13,27€) auf Platz 3 (Stand: Januar 2024). Weiterhin gibt es auch in Europa einige Länder, die keine gesetzlichen Regelungen für einen einheitlichen Mindestlohn haben. Auch im internationalen Vergleich steht Deutschland weiterhin sehr gut da. In den USA liegt der Mindestlohn beispielsweise je nach Bundesstaat zwischen 5,15$ und 17$, aber auch dort ist nicht in allen Staaten ein Mindestlohn vorgeschrieben. (Quelle: U.S Department of Labor).

Wie geht es in Zukunft weiter?

Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82€ im Januar 2025 ist bereits gemeinsam mit der Erhöhung 2024 beschlossen worden. 2025 wird die Mindestlohnkommission wie im Mindestlohngesetz festgelegt wieder tagen und neue Vorschläge für die kommenden 2 Jahre vorlegen. Bis dahin ist mit keiner weiteren Änderung des Mindestlohns und den Grenzen zwischen Minijob und Midijob zu rechnen. Unabhängig davon ist es dennoch möglich, dass sich in verschiedenen Branchen die tariflich geregelten Branchenmindestlöhne anpassen werden. Diese gelten für alle Betriebe der Branche, auch für nicht tarifgebundenen und werden von den Gewerkschaften und Arbeitgeber:innen ausgehandelt.

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