Austritt aus der Kirche = Kündigungsgrund?
Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts in Bezug auf die Kündigung einer Arbeitnehmerin ersucht, die aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, obwohl der Arbeitgeber keine Mitgliedschaft verlangt. Der beklagte Verein, ein katholischer Frauen- und Fachverband, kündigte eine Mitarbeiterin, die aus der Kirche ausgetreten war. Die Frage der Ungleichbehandlung im Vergleich zu Arbeitnehmer*innen, die nicht der katholischen Kirche angehören, wird im Hinblick auf das EU-Recht auf Gleichbehandlung geklärt.