„Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut“

„Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut“ (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2023, 2 Sa 61/23)

Ein 50-jähriger Bewerber wollte eine Entschädigung gerichtlich geltend machen wegen einer vermeintlichen Altersdiskriminierung nach § 1 AGG aufgrund einer Stellenausschreibung mit folgendem Inhalt: „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass kein Benachteiligungsverbot vorliege, da die Stellenausschreibung keine konkreten, altersdiskriminierenden Anforderungen an den Bewerber enthielt.

Nach Ansicht des LAG stellt die Formulierung „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ keine Diskriminierung wegen Alters dar, denn es handele sich dabei nicht um die Darstellung von Anforderungen an einen potentiellen Bewerber bzw. eine potentielle Bewerberin, sondern „um eine überspitzte, ironische, nicht ernsthaft gemeinte, in der Form eines Werbeslogans gehaltene Beschreibung der zu besetzenden Stelle in ihrem Arbeitsumfeld“.