Kein Mutterschutz für Fehlgeburten (BVerfG, Beschluss vom 21.08.2024 – 1 BvR 2106/22
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Frauen, die zwischen der 12. und 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, abgewiesen. Die Frauen wollten, wie Entbindende, unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes fallen, erhoben die Beschwerde jedoch zu spät und verletzten dazu den Grundsatz der Subsidiarität. Ihnen wäre zumutbar gewesen, ihre Ansprüche primär im fachgerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Das Gericht wies darauf hin, dass der Begriff „Entbindung“ medizinisch und rechtlich nicht zwingend der bisherigen Auslegung folgen müsse, was vor Fachgerichten geklärt werden könnte.