Prüfung der Überlassungshöchstdauer durch den EuGH (BAG, Beschluss vom 1. Oktober 2024 – 9 AZR 264/23 (A))

Prüfung der Überlassungshöchstdauer durch den EuGH (BAG, Beschluss vom 1. Oktober 2024 – 9 AZR 264/23 (A))

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, wie die Höchstüberlassungsdauer bei einem Betriebsübergang zu berechnen ist. Der Kläger war als Leiharbeitnehmer in der Logistik tätig und argumentierte, dass zwischen ihm und der Beklagten nach 18 Monaten ein Arbeitsverhältnis entstanden sei. Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass die Überlassungsdauer nach dem Betriebsübergang neu beginnt. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass seit Juni 2021 ein Arbeitsverhältnis besteht, woraufhin beide Parteien Revision einlegten.