Kabinett beschließt Rentenpaket 2025
Die Bundesregierung hat das sogenannte Rentenpaket 2025 auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sollen zentrale Punkte des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Das Paket enthält wesentliche Neuerungen für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie für Arbeitgeber.
1. Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031
Das Rentenniveau wird bei mindestens 48 % gesetzlich abgesichert, und zwar bis 1. Juli 2031. Damit wird die bestehende Haltelinie über das bisherige Auslaufen Ende 2025 hinaus verlängert.
Konkret bedeutet das: Die Renten steigen weiterhin im Gleichschritt mit den Löhnen, unter Berücksichtigung der Sozialabgaben für Beschäftigte und Rentner.
Ohne diese Maßnahme hätte das Rentenniveau bis 2031 voraussichtlich auf etwa 47 % abgesenkt werden müssen. Durch die gesetzliche Sicherung fällt beispielsweise eine Rente von 1.500 € zum 1. Juli 2031 um ca. 35 € monatlich höher aus also rund 420 € mehr pro Jahr.
Auch über das Jahr 2031 hinaus bleibt dieser Anhebungseffekt erhalten, selbst wenn das Rentenniveau anschließend durch Dämpfungsfaktoren wieder absinkt.
2. Einführung der „Mütterrente III“ – Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten
Die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahreverlängert. Damit werden Mütter (und Väter) mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, vollständig gleichgestellt.
Die „Mütterrente III“ tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt jedoch rückwirkend ab 2027, da eine technische Umsetzung erst zum 1. Januar 2028 möglich ist.
3. Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundloser Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Bisher war es nicht möglich, eine sachgrundlos befristete Wiedereinstellung beim ehemaligen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Dieses sogenannte „Anschlussverbot“ soll nun entfallen.
Ziel ist es, älteren Beschäftigten die freiwillige Weiterarbeit oder die Rückkehr zum früheren Arbeitgeber nach Renteneintritt zu erleichtern. Die bestehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten z. B. befristete Anstellungen mit Sachgrund oder unbefristete Verträge bleiben davon unberührt.
4. Weitere rentenrechtliche Änderungen
- Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird von 0,2 auf 0,3 Monatsausgabenangehoben, um die unterjährige Finanzstabilität zu stärken.
- Die Vorschriften zu den Bundeszuschüssen werden überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet.
5. Finanzierung
Die entstehenden Mehrkosten werden aus Steuermitteln getragen eine Erhöhung der Rentenbeiträge ist nicht vorgesehen.
- Für die Kindererziehungszeiten zahlt der Bund jährlich rund 5 Milliarden Euro.
- Die Erstattungen für die Verlängerung der Haltelinie starten 2029 mit ca. 3,6 Milliarden Euro, steigen 2030 auf 9,3 Milliarden Euro und erreichen 2031 etwa 11 Milliarden Euro.
Fazit:
Mit dem Rentenpaket 2025 werden sowohl kurz- als auch langfristige Weichen zur finanziellen Absicherung der gesetzlichen Rente gestellt. Besonders die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten haben für viele Rentnerinnen und Rentner, aber auch für künftige Generationen spürbare Auswirkungen.