152% Betriebsrente (BAG, Urteil vom 22.10.2024 – 3 AZR 11/24)
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Kläger aufgrund von 38 Dienstjahren kein Anspruch auf eine Betriebsrente von über 300 Euro hat. Vorliegend erhielt der Kläger in dem Jahr 1991 eine Versorgungszusage für die Betriebsrente, welche im Jahr 2002 abgeändert wurde bezüglich Grundbetrag und Steigerung. In dieser Änderungsvereinbarung war ein Grundbetrag von 300 Euro vorgesehen, von welchem man 40% nach einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit erhält. Pro weiteres Dienstjahr erhöht sich dieser Betrag um vier Prozent. Der Kläger vertrat die Meinung, dass ihm aufgrund von 38 Dienstjahren eine Betriebsrente in Höhe von 456,00 Euro insgesamt zusteht. Er sah keine Begrenzung durch die Versorgungszusage und sah die 300 Euro Betriebsrente nach 25 Jahren als reines Rechenbeispiel. Das BAG entschied, dass die 300 Euro Grundbetrag gleichzeitig die Höchstbegrenzung der Betriebsrente darstellen, welche nach 25 Dienstjahren erreicht werden, was vor allem dadurch deutlich wird, dass der Grundbetrag und die jährliche Steigerung im Jahr 2002 angepasst wurden.