Aufenthaltserlaubnis erforderlich für entsandte Arbeitnehmer (EuGH, Urteil vom 20.6.2024 – C-540/22)

Aufenthaltserlaubnis erforderlich für entsandte Arbeitnehmer (EuGH, Urteil vom 20.6.2024 – C-540/22)

Der Europäische Gerichtshof, entschied, dass eine Regelung zur Pflicht einer Aufenthaltserlaubnis für entsandte Arbeitnehmer nicht mit dem Recht auf freien Dienstleistungsverkehr  kollidiert. Vorliegend handelt es sich um ukrainische Arbeiter eines slowakischen Arbeitgebers, welche in die Niederlande entsandt wurden, um einen Auftrag zu erledigen. Diese besaßen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei, jedoch nicht für die Niederlande, wodurch sie spätestens nach 90 Tagen Aufenthalt in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis beschaffen müssen. Nach dem EuGH müssen Dienstleister für Arbeitnehmer*innen aus Drittstaaten Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis stellen.