Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025
Am 30. April 2025 hat das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 beschlossen. Damit steht fest: Zum 1. Juli 2025 werden die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent angehoben – vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt der Verordnung zu.
Die Rentenanpassung dient der Sicherstellung der Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der allgemeinen Lohnentwicklung. Sie erfolgt auf Basis des gesetzlich festgelegten Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent, das laut § 255e SGB VI bis mindestens zum 1. Juli 2025 garantiert ist. Da der aktuelle Rentenwert im Vorjahr bereits auf dieses Niveau angehoben wurde, erfolgt die Rentenanpassung auch in diesem Jahr entsprechend den Vorgaben des § 255i SGB VI.
Konkret bedeutet dies, dass der aktuelle Rentenwert von derzeit 39,32 Euro auf 40,79 Euro steigt. Für Rentenbeziehende mit einer Standardrente – also 45 Beitragsjahre bei durchschnittlichem Verdienst – ergibt sich daraus eine monatliche Erhöhung um rund 66,15 Euro.
Grundlage der Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung in Höhe von 3,69 Prozent, wie sie vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) ermittelt wurde. Zusätzlich flossen in die Berechnung die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten sowie die unterschiedliche Entwicklung der Sozialabgaben bei Erwerbstätigen und Rentenbeziehenden ein.
Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 soll nach der Zustimmung des Bundesrates und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. Juli 2025 in Kraft treten.