Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Vergütungsanpassung freigestellter Betriebsratsmitglieder (BAG, Pressemitteilung vom 26.11.2024 – 1 ABR 12/23)
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Vergütungsanpassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds gem. § 37 Abs. 4 oder § 78 Satz 2 BetrVG nicht der Mitbeurteilung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bedarf. Im konkreten Fall wurde die Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden erhöht, nachdem dieser ein Assessment-Center für Führungskräfte erfolgreich durchlaufen hatte. Das BAG entschied, dass § 99 BetrVG nicht greift, da keine Ein- oder Umgruppierung stattfindet. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgegebene Anpassung, die unabhängig von einer betrieblichen Mitbestimmung erfolgt.